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Hier finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Baurecht in München Moosach

Rechtsanwalt Alexander Wiehofsky München
Rechtsanwalt Alexander Wiehofsky
WTW & Kollegen
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Nördliche Auffahrtsallee 19, 80638 München
089/5460505
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Alexander Wiehofsky, Ihr Anwalt für Bau- und Architektenrecht in München. Bei allen Fragen rund um das Bau- und Architektenrecht sind Sie bei mir in guten Händen. Ich werde Sie schnell, zuverlässig und kompetent beraten, wobei mein Blick immer auch der Wirtschaftlichkeit gilt, was heißt, dass die Kosten transparent und überschaubar für Sie bleiben sollen. Sie können mich jederzeit erreichen. Sollte ich einmal nicht gleich persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht in meinem Büro. Ich rufe Sie dann umgehend zurück. Mein beruflicher Werdegang und meine Spezialisierungen. Ich bin seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 1989 habe ich mit Kollegen die Rechtsanwaltskanzlei WTW in München gegründet. Ich denke, fast 30 Jahre Berufserfahrung sprechen für sich. Im Laufe der Zeit habe ich mich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie als Fachanwalt für Familienrecht spezialisiert. So unterschiedlich sie auch sind, beide Fachbereiche liegen mir sehr am Herzen. Meine Arbeitsweise ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in München Moosach
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Informationen über Rechte beim Bau findet man hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB) Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht handelt von privatrechtlichen und öffentlich rechtlichen Gesetzen. Das öffentliche Baurecht befasst sich vorwiegend mit den gesetzlichen Regelungen wer, wo und unter welchen Voraussetzungen bauen darf. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Dieser Flächennutzungsplan enthält künftige bauliche Planungen der Gemeinde. Die Erschließung eines Neubaugebietes durch die Gemeinde ist auch eine gesetzliche Regelung. Die Kosten teilt sich die Gemeinde jedoch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Sondervorschriften im Baugesetzbuch dienen durch Sanierung dem Erhalt und Schutz historischer Stadtviertel. Vor dem Bau muss der Bauplan bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und von ihr genehmigt werden. Die Gemeinde verweigert die Baugenehmigung? Ein Anwalt für Baurecht unterstützt seinen Mandanten gern bei allen Fragen und Schwierigkeiten, die baurechtlich anfallen können.

Die nächsten Schritte nach der erteilten Baugenehmigung

Schüssel an einem Ring mit einem silbernen HausSchüssel an einem Ring mit einem silbernen Haus Wenn die Gemeinde den Bauplan abgesegnet hat geht es im privaten Baurecht weiter. Unter das private Baurecht fallen nun alle Verträge des Bauherren mit den unterschiedlichen Gewerken. Einer genauen Überprüfung sollte der Bauherr besonders der Architektenvertrag unterziehen, denn diverse Details können ihn viele tausende Euro kosten. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Manchmal liefern Gewerke auch falsche Produkte wie Fenster oder Türen und der Bauherr kommt in Bedrängnis. Mitunter wird ein Bauherr auch mit der Insolvenz einer Baufirma konfrontiert. Schwierigkeiten am Bau führen eigentlich immer zu Verzögerungen der Fertigstellung des Bauvorhabens. Fachlichen Rat aus rechtlicher Sicht gibt in diesen Fällen ein Anwalt für Baurecht in München Moosach.

Die Bauabnahme

Baugutachter und Ingenieur machen eine BauabnahmeBaugutachter und Ingenieur machen eine Bauabnahme Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Außerdem tritt der Gefahrenübergang ein, das bedeutet der Eigentümer trägt ab jetzt die Verantwortung bei Schäden, etwa durch Sturm.

Informationen über Baumängel und das Abnahmeprotokoll

Notizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 ArbeiternNotizbrett mit Abnahmeprotokoll und 2 Arbeitern Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Stellt man als Bauherr also Mängel fest oder ist etwas noch nicht fertiggestellt, so darf man die Abnahme nicht unterschreiben. Darum ist ein Abnahmeprotokoll unerlässlich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Ein Abnahmeprotokoll ist formlos und auch handschriftlich gültig.

Folgende Dinge sollten in einem Abnahmeprotokoll stehen:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Gruppe von BausachverständigenGruppe von Bausachverständigen Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Zur Sicherheit sollten auch Dinge aufgenommen werden, bei denen nicht klar ist, ob es sich tatsächlich um einen Mängel handelt. Nimmt man also im Zweifelsfall auch Punkte auf, bei denen man sich nicht sicher ist ob es sich um einen Mängel handelt, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Sachverständiger seine Bewertung abgeben. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Am besten werden sie also direkt nach ihrer Fertigstellung abgenommen. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr antwortet weder auf die Ankündigung der Bauabnahme, noch erscheint er zum angekündigten Termin. Das Haus wird vor der Abnahme bereits bezogen. Er überweist die Schlussrate oder zahlt den Handwerkern Trinkgeld!

Häufige Mängel am Bau und deren Beseitigung

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Einige Mängel sind häufiger zu finden als andere. Werden Baustoffe nicht exakt nach Vorgabe verarbeitet führt dies oft zu Rissen im Mauerwerk oder im Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Beim Dach könnte das falsche Dämmmaterial eingesetzt worden sein. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Über undichte Lüftungsanlagen könnte Feuchtigkeit ins Mauerwerk dringen. Können Fragen geklärt werden, weil der Bauherr in ständigem Kontakt mit den Bauarbeitern ist, führt dies zur Fehlerminimierung.

Ist ein Mängel entstanden muss der Bauherr handeln.

Demontage fehlerhafter DeckenpaneleDemontage fehlerhafter Deckenpanele Ein grober Fehler wäre es, wenn der Bauherr den Mängel selbst zu reparieren versuchte. Stattdessen sollte der Mängel als Beweismaterial fotografiert werden. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Konsequenz des Bauherrn kann das vorübergehende Einbehalten eines Teils der Handwerkerrechnung sein. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Nützt der Handwerker auch diese zweite Fristsetzung nicht zur Behebung des Mängels, so kann der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Erledigung beauftragen. Vermeiden Sie, dass Ihnen Fehler, fehlerhafte oder nicht erbrachte Leistungen in der Bauausführung schlaflose Nächte bereiten und holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in München Moosach.

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