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Rechtsanwälte für Baurecht in Berlin Schöneberg auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwalt Martin Henke Berlin
Rechtsanwalt Martin Henke
Hebel Schmidt-Morsbach + Partner mbB Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Baurecht/Architektenrecht
Dorotheenstraße 3, 10117 Berlin
030 - 206 21 75-10
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Martin Henke, Ihr Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Berlin. Ich verstehe mich als moderner Dienstleister spezialisiert auf Bau- und Architektenrecht. Sollten Sie auf diesen Gebieten eine Rechtsberatung benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Seite. Meine Kompetenzen. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der FU Berlin. Von 1997 bis 2014 führte ich als selbstständiger Anwalt eine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Im Jahre 2007 habe ich den Titel »Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht« erlangt. So arbeite ich für Sie. Mein Ziel ist es, Sie umfassend und kompetent zu beraten. In Zweifelsfällen lohnt es sich, frühzeitig die Rechtslage zu klären. Durch eine verlässliche rechtliche Beurteilung lassen sich Streitigkeiten meist außergerichtlich beilegen. Ist ein Rechtsstreit vor Gericht unvermeidlich, lässt sich dieser am erfolgreichsten durch die gute Zusammenarbeit von Anwalt und Mandant lösen. Daher vereinbaren wir in aller Regel zunächst einmal einen Termin für ein Gespräch, bei dem wir in aller Ruhe über Ihr ...mehr
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Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Baurecht

Schlüsselübergabe neues EigenheimSchlüsselübergabe neues Eigenheim Das Gesetz für Baurecht findet sich überwiegend im BauGB. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht wird in zwei Bereiche aufgeteilt, dem öffentlichen und dem privaten Baurecht. Das öffentliche Baurecht umfasst die Bereiche Bauordnungsrecht, Bauplanungsrecht und Einschränkungen der Baufreiheit. Allgemeine Regelungen zum öffentlichen Baurecht findet man im Baugesetzbuch. Hierin ist u.a. die Bauleitplanung durch die Gemeinde geregelt und die Notwendigkeit einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Geplante Industriegebiete oder Einkaufszentren sind z.B. in diesem Flächennutzungsplan zu finden. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Zu tragen sind die dadurch entstehenden Kosten aber nicht allein von der Gemeinde, auch der begünstigte Grundstückseigentümer muss sich beteiligen. Neben der Sanierung von alten Stadtvierteln regelt das Baugesetzbuch durch Sondervorschriften auch den Schutz der Landschaft an den Außengrenzen der Gemeinde. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Bereits in dieser frühen Phase sollten Sie unbedingt auf die Hilfe eines Rechtsanwalts für Baurecht zurückgreifen.

Was muss beim Bau des Eigenheims beachtet werden?

Schlüssel hängen an einem SchlüsselboardSchlüssel hängen an einem Schlüsselboard Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Hierunter fallen alle Vertragsverhältnisse, die der Bauherr, den Bau betreffend, abschließt. Der Architektenvertrag ist unbedingt genau zu lesen und zu prüfen, um möglicherweise nachteilige Abmachungen auszuschließen. Häufig führt eine unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibung in Verträgen und Vertragsklauseln zu Ärger und Streit. Oder eine mangelhafte Durchführung der vereinbarten Arbeit führt zu Problemen, die den Bauherrn schnell in Not geraten lassen können. Häufig kommt es auch vor, dass die ausführende Baufirma die Leistungen überhaupt nicht erbringt oder erbringen kann, da sie nicht mehr liquide ist. Läuft es am Bau nicht glatt, so hat dies schnell sehr weitreichende und kostenspielige Folgen. Fachkundigen Rat bekommt man in diesen verfahrenen Situationen vom erfahrenen Anwalt für Baurecht in Berlin Schöneberg.

Das Wichtigste über die Bauabnahme

Architekt und Bauherr lesen in einem BauplanArchitekt und Bauherr lesen in einem Bauplan Mit der Bauabnahme wird am Ende der Bauzeit festgestellt, dass die Arbeit wie vertraglich vereinbart geliefert und ausgeführt wurde. Dies ist juristisch gesehen ein sehr bedeutender Schritt. Die erbrachten Leistungen werden anerkannt und die Beweislast für Mängel liegt von nun an beim Bauherrn. Die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beginnt ab dem Moment der Unterschrift. Auch der Gefahrenübergang tritt ein und der Eigentümer trägt nun die Verantwortung.

Baumängel und Abnahmeprotokoll

Prüferin und Polier besprechen BaumängelPrüferin und Polier besprechen Baumängel Um einen Baumangel handelt es sich, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung oder Beschaffenheit der Anlage oder des Gebäudes nicht vollständig erbracht wurde, oder die zu erwartende Qualität, das Erscheinungsbild oder die Funktionalität nicht erreicht ist. Bei festgestellten Mängeln ist die Bauabnahme nicht zu unterzeichnen! Um hier ganz sicher zu gehen, ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Das Abnahmeprotokoll muss keiner Form entsprechen.

Jedoch sollten folgende Punkte enthalten sein:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige für bebaute Grundstücke

Beratung durch SachverständigeBeratung durch Sachverständige Ein Bausachverständiger kann dem Bauherrn bei der Abnahme eine wichtige Stütze sein. Wenn nicht klar ist ob etwas mangelhaft ausgeführt wurde, so ist dies unbedingt auch in der Liste aufzuführen. Dadurch hält man sich die Möglichkeit auf Mängelrüge offen, wenn ein Sachverständiger diesen Punkt ebenfalls als Mängel feststellt. Nicht alle Arbeiten können am Ende der Bauarbeiten kontrolliert werden, da sie Unterputz liegen. Der richtige Zeitpunkt für diese separaten Abnahmen sollte deshalb immer möglichst zeitnah zu deren Fertigstellung erfolgen. Folgende Handlungen führen unabsichtlich zur Abnahme: Der Bauherr versäumt zum Termin der Bauabnahme zu erscheinen und reagiert auch auf deren Ankündigung nicht. Der Bauherr bezieht das Haus. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

Bagger in einer BaugrubeBagger in einer Baugrube Viele Baumängel treten immer wieder auf. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Der Einbau der Fenster ist nicht sorgfältig genug ausgeführt und wird zu Wasserschäden führen. Der Keller ist undicht durch Planungs- oder Materialfehler, oder das Dach ist für Feuchtigkeit anfällig wegen eines mangelhaft ausgeführten Dämmaufbaus. Im Estrich entstehen Risse durch falsch gesetzte Dehnungsfugen. Undichte Lüftungsanlagen bringen Feuchtigkeit ins Gemäuer. Viele dieser Fehler lassen sich vermeiden, wenn der Bauherr die Baustelle oft besucht und vor Ort ist.

Wie geht man nun als Bauherr vor wenn man einen Baumängel entdeckt?

Austausch eines Heizkörpers durch FachpersonalAustausch eines Heizkörpers durch Fachpersonal Lassen Sie sich nicht verleiten, den Fehler selbst zu reparieren! Halten Sie den Mängel durch ein Foto fest, oder holen Sie sich einen neutralen Zeugen hinzu. Die Mängelrüge beim zuständigen Handwerker hat schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung zu erfolgen. Die Bezahlung der Arbeitsleistung darf in angemessener Höhe ausgesetzt werden. Der Handwerker hat Anspruch auf eine Nachfrist, wenn er den Schaden nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben konnte. Verstreicht diese Frist wieder ungenutzt, darf der Bauherr vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und einen anderen Handwerker mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Holen Sie sich Rat bei einem Anwalt für Baurecht in Berlin Schöneberg.

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