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Rechtsanwälte und Kanzleien für Internetrecht in Dresden Mitte finden

Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin Dresden
Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin
Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl - Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Hertha-Lindner-Straße 10-12, 01067 Dresden
02921 / 350 96-0
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Dr. Kai T. Boin, Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht in Soest. Sie sind auf der Suche nach anwaltlichem Rat? Als Rechtsanwalt und Fachanwalt stelle ich Ihnen meine kompetente Hilfe zur Verfügung und werde mit Ihnen gemeinsam Ihren Konflikt lösen. Schreiben Sie mir dazu gern über das Kontaktformular auf meinem Profil oder melden Sie sich telefonisch im Sekretariat – erreichbar von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten. Meine Kompetenzen als Rechtsanwalt und Fachanwalt. Rechtswissenschaften habe ich in Münster studiert, und dort auch meine Doktorarbeit am Institut für Internationales Wirtschaftsrecht geschrieben. Nach Forschungs- und Studienaufenthalten in London und Cambridge und einer Mitarbeit in einer OLG-Kanzlei in Hamm habe ich die Zulassung als Rechtsanwalt erhalten. Mit der Erlangung der Fachanwaltstitel im Steuerrecht und im Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich eindeutige Tätigkeitsschwerpunkte gesetzt. Heute bleibe ich durch die regelmäßigen Fortbildungen und meine fachspezifischen Dozententätigkeit stets auf ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Dresden Mitte
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kleiner Junge mit VR-Brille ©freepik - mko

Welches Recht fürs Internet?

Die Nutzung des Internets ist immens und weit mehr als nur eine Verkaufsplattform. Die Gesetze, die das Onlinerecht berühren sind folgerichtig sehr zahlreich. Da geht es um Datenschutz und Haftung, um Urheberrechte oder Namensrechte bis hin zu strafrechtlichen Delikten wie Phishing. Gesetzliche Regelungen sind dem Laien oft nicht bekannt. Gleich bei der Erstellung der Website können fundamentale Fehler begangen werden. Lange nicht jedem ist bewusst, dass AGBs und Impressum Bestandteil einer Website sein müssen. Genau und auf das Online-Geschäft abgestimmt sollten sie sein. Das alles soll für Klarheit bei Interessenten sorgen. Hier auf AGBs von anderen Websites zurückzugreifen scheint eine einfache Lösung. Unzulässige Klauseln könnten jedoch eine Abmahnung provizieren. Die AGBs beinhalten für die eigene Website falsche Formulierungen und führen so schnell zu Abmahnungen. Außerdem bedeutet das Kopieren fremder AGBs auch eine Urheberrechtsverletzung. Sich bei der Erstellung der AGBs anwaltliche Hilfe zu holen, ist der sicherste Weg um fehlende oder unzulässige Klauseln und damit einhergehende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Internetabmahnung

Immer öfter hört man von Internetabmahnungen. Von regelrechten Abmahnwellen und sogenannten Abmahnanwälten wird inzwischen gesprochen. Die Abmahnung bezieht sich auf ein Fehlverhalten welches künftig zu unterlassen ist und mahnt Strafen an. Eine Abmahnung soll Streitigkeiten außergerichtlich klären. In den meisten Fällen hat man gegen das Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Dies wäre wettbewerbswidrig und damit ein Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Eine schriftliche Einverständniserklärung muss also zwingend vorliegen. Um dieses Einverständnis später auch nachweisen zu können verwenden viele das Double-Opt-In Verfahren. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Außerdem ist das Impressum jeder E-Mail anzufügen. Eine Missachtung kann zu rechtlichen Schritten gegen den Versender führen. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. Bestehende, geschäftliche Beziehungen zwischen den Parteien lassen eine Werbung per E-Mail zu. Allerdings gilt auch hier, dass der Adressat der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen kann. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Eine Floristin, die Werbung für Bohrmaschinen macht würde dieser Vorgabe also nicht entsprechen.

Das Filesharing und das UrhG

Der Austausch von Bildern, Texten, Liedern oder ähnlichem per Internet wird Filesharing genannt. Filesharing ist nicht per se verboten. Dies bedingt aber, dass man entweder selbst der Urheber der Daten ist, oder niemand anderes die Urheberrechte beantragt hat. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Gemeint sind damit „persönliche geistige Schöpfungen“ (UrhG § 2 Abs. 2). In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Als Urheber darf man anderen die Nutzung an seinem Werk genehmigen, dies geschieht bei Internetnutzung in der Regel durch die Vergabe von Lizenzen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Dies bedeutet, jeder kann nun auch ohne Lizenz oder Genehmigung auf das Produkt zugreifen. Diese Regelungen sind auch für das Filesharing anzuwenden. Filesharing funktioniert beispielsweise durch Torrentseiten. Der Datentransfer geschieht dann über Filesharing Seiten, die diese Torrents entschlüsseln und ihren Kunden bereitstellen können. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Es ist also strafbar fremde Texte, Videos, Musikdateien o.ä. ohne Genehmigung durch den Urheber herunterzuladen oder mit anderen zu teilen. Dem Urheber entstehen dadurch nämlich mitunter enorme Gewinneinbußen. Ein kostenlos heruntergeladener Film mindert die Einnahmen des Urhebers am Eintritt oder den Verdienst durch eine verkaufte DVD. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Wenden auch Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Internetrecht. Durch Abmahnung wegen Filesharings kann der entstandene Schaden geahndet werden und der Anwalt sorgt so für eine Entschädigigung des entstandenen Schadens. Ein weiteres Problem um das sich Gerichte kümmern müssen ist das illegale Filesharing in Familien. Müssen Eltern ihre Kinder kontrollieren? Eltern sind durchaus in der Pflicht herauszufinden wer in der Familie das Filesharing begangen hat, so urteilte der BGH am 30. März 2017. Lässt sich dies nicht mehr namentlich nachvollziehen, so sind die Eltern haftbar. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Hat keiner der beiden Ehepartner die Tat begangen, so kann der Anschlussinhaber auch nicht zur Schadenshaftung genötigt werden, da ein möglicher Dritter als Täter nicht ausgeschlossen werden kann. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Jede Abmahnung beinhaltet eine zeitliche Fristsetzung innerhalb der reagiert werden muss. Der Anwalt behält dies und andere Fallstricke sicher im Auge. Unterschreiben Sie ohne anwaltlichen Rat keine Abmahnung, da dies einem Schuldeingeständnis gleichkäme. Nutzen Sie mit anwaltssuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme.

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