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Hans-Christian Schreiber

Hans-Christian Schreiber

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
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Hans-Christian Schreiber, Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Sozialrecht

Ich freue mich, dass Sie mich hier auf meiner Profilseite besuchen. Ich betreue insbesondere Mandate auf den Gebieten des Sozialrechts und des Medizinrechts. In beiden Rechtsgebieten führe ich den Titel eines Fachanwalts. 

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

Sie erreichen mich über das Kontaktformular oder telefonisch in unserer Kanzlei. Sollte ich im Gespräch oder bei Gericht sein, können Sie in der Kanzlei gerne eine Nachricht hinterlassen. Ich melde mich umgehend zurück. 

Zu Beginn sollten wir uns zu einem ersten Gespräch treffen, bei dem es um Ihr rechtliches Anliegen und alle Umstände geht, von denen ich Kenntnis haben muss. Hierfür nehmen wir uns ausreichend Zeit. Wenn ich einen ersten Einblick gewonnen habe, können wir über die Optionen sprechen, die sich bieten, und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, kläre ich gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab. 

Vita & Werdegang

Mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an den Universitäten Dresden und Lausanne (Schweiz) absolviert. Nach meiner Zulassung zum Rechtsanwalt war ich in mehreren Kanzleien tätig. Auslandserfahrung konnte ich an der Deutschen Botschaft in Hanoi, Vietnam, sammeln. Seit dem Jahr 2010 bin ich Fachanwalt für Sozialrecht, seit 2015 auch Fachanwalt für Medizinrecht. 

Worum geht es in meinem Tätigkeitsschwerpunkt, dem Medizinrecht?

Ein hoher Grad an Spezialisierung ist für Anwälte wichtig - das Medizinrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem das in besonderem Maße gilt. Ein Rechtsanwalt, der hier Beratung und Vertretung bieten möchte, kommt ohne eine gehörige Portion medizinischer Kenntnisse nicht aus. Das Medizinrecht befasst sich nicht nur mit bekannteren Themen wie der Arzthaftung (das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient). Es umfasst auch Fragen der ärztlichen Vergütung und andere Normen und Vorschriften, die mit der Leistungserbringung im Bereich ärztlicher, zahnärztlicher, psychotherapeutischer oder pflegerischer Tätigkeiten zu tun haben. Beinhaltet ist auch das allgemeine Berufsrecht der Ärzte sowie das Krankenhausrecht. 

Ich kann Sie nicht nur in den genannten Bereichen des Medizinrechts vertreten sondern auch in Fragen der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, im Vergütungsrecht der Heilberufe, bei der Prüfung und beim Entwurf von Praxiskaufverträgen, in Fragen des Krankenhaus-  und Arzneimittelrechts.

Melden Sie sich gerne bei mir – ich freue mich darauf!

 

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