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Medizinrecht, Ärztin und Patientin ©freepik - mko

Ein Anwalt für Medizinrecht

Letzte Aktualisierung am 2024-09-19 / Lesedauer ca. 6 Minuten
Anwalt Medizinrecht

Was Sie über die Regeln und Vorschriften der medizinischen Praxis wissen müssen

In den Bereich Medizinrecht gehören Themen wie Gebührenordnung und Kassenzulassungen. Hauptsächlich befasst sich das Medizinrecht jedoch mit dem Arztrecht, bzw. dem Arzthaftungsrecht. In einem Arzthaftungsprozess werden haftungs- und schuldrechtliche Ansprüche zwischen Arzt und Patienten / Patientinnen geklärt. Steht der Verdacht von Ärztepfusch im Raum, muss geklärt werden, ob es sich wirklich um einen Arztfehler handelt und der Patient bzw. die Patientin einen Anspruch auf Schadensersatz hat oder sogar Schmerzensgeldansprüche geltend machen kann. Auch Pflegeeinrichtungen müssen sich dem Thema Behandlungsfehler immer wieder stellen, denn gerade im Bereich der Pflege sind viele Behandlungsfehler zu finden. Wichtig ist auch, dass durch das Patientenrechtegesetz im BGB, Patientenrechte gegenüber Leistungserbringern als auch gegenüber Krankenkassen gestärkt werden. Außer Acht gelassen werden dürfen auch die Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Sterbehilfe nicht.

Wann liegt ein Behandlungfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt nicht den gebotenen Standard der medizinischen Versorgung eingetroffen ist. Dies kann sich auf diagnostische Fehler, Behandlungsfehler, falsche Medikation oder medizinische Nachlässigkeit beziehen. Der Fehler muss zu einem Schaden geführt haben, damit er als Behandlungsfehler gilt.

Jeder Arzt ist verpflichtet, seine Patienten sorgfältig und verantwortungsbewusst zu behandeln. Maßstab für die Behandlung ist der aktuelle medizinische Standard. Verstößt der behandelnde Mediziner gegen diesen Standard, z.B. fahrlässig, und erleidet der Patient dadurch Schaden, so ist der Arzt u. U. zur Wiedergutmachung verpflichtet. Ein Verstoß gegen das Medizinrecht kann auch dann vorliegen, wenn, es sich um einen Aufklärungsfehler handelt, der Patient nicht ausreichend über ein Operations- oder Behandlungsrisiko aufgeklärt wurde, oder wenn der Arzt die Behandlung nicht ausreichend dokumentiert. Auch in diesen Fällen kann der Patient möglicherweise einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Schlichtung und außergerichtliche Einigung

Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient müssen nicht zwangsläufig durch ein Gericht entschieden werden. Vor einem Gerichtsverfahren kann, durch eine Schlichtung an der regional zuständigen Schlichtungsstelle der Ärztekammer, versucht werden eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Zwei Ärzte und ein Jurist bilden eine Gutachterkommission und begutachten den ihnen vorliegenden Fall und geben abschließend ihr Votum ab. Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist für den betroffenen Arzt jedoch nicht verpflichtend, er muss sich diesem Verfahren nicht stellen. Alternativ können gesetzlich Krankenversicherte auch ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem MDK, beantragen bzw. erstellen lassen, um einen möglichen Behandlungsfehler festzustellen.

Kommt es bei einem Behandlungsfehler bzw. Kunstfehler dennoch zu einem Gerichtsverfahren vor einem Zivilgericht, und dies ist immer häufiger der Fall, werden medizinische Gutachter ihre Einschätzung des Sachverhalts abgeben. Zu beachten ist, dass ein Behandlungsfehler an sich nicht sofort eine Arzthaftung begründet. Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn der entstandene Schaden, die Symptome des Patienten, eindeutig auf diesen Behandlungsfehler zurückzuführen sind. Es gilt also den Ursachenzusammenhang zu beweisen, was im Streitfall Aufgabe des Patienten ist. Das Gericht wird dann über den Anspruch des Geschädigten auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz gegenüber der Gegenseite entscheiden. Fragen zur Arzthaftung kann eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Medizinrecht u. a. nach Einsicht in die Behandlungsunterlagen klären und weitere, mögliche Schritte je nach Sachlage für ihren Mandanten / Mandantin prüfen.

Wie ist die Verjährungsfrist bei Behandlungsfehlern?

Wann verjährt ein Arztfehler? Ein Behandlungsfehler, bzw. Arztfehler verjährt in der Regel drei Jahre nach Kenntnisnahme, etwa durch Gutachten oder einen nachbehandelnden Arzt, zum Jahresende. Eine Kanzlei für Patientenrechte kann auch über die Verjährung eines Behandlungsfehlers und mögliche verjährungshemmende Maßnahmen informieren.

Wer muss was bezahlen?

Auch Honorarfragen sind Teil des Medizinrechts. Ein Patient, der in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) versichert ist, bekommt in der Regel keine Arztrechnung über die entstandenen Behandlungskosten. Es sei denn, er nimmt so genannte IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) in Anspruch, die der Arzt privat in Rechnung stellt. Hier ist der Arzt verpflichtet, über Sinn, Nutzen, Kosten und Dauer der IGeL-Behandlung aufzuklären und einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit seinem Patienten abzuschließen. Wer in einer PKV (private Krankenversicherung) versichert ist, bekommt nach jeder Behandlung eine Rechnung vom Arzt und bezahlt sie auch. Nach Prüfung bekommt er die Beträge aber von seiner Krankenversicherung zurückerstattet. In der Regel bekommt er den gesamten Betrag zurück - manchmal allerdings weigert sich ein Versicherer mit der Begründung, die Behandlung sei nicht medizinisch notwendig gewesen. PKV- Versicherte sind verpflichtet, ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen dahingehend zu überprüfen, ob die vergüteten Leistungen auch erbracht wurden. Tun sie das nicht, kann der Versicherer eine Rückerstattung verlangen.

Das Medizinrecht regelt auch das Berufsrecht anderer Gesundheitsberufe

Das Medizinrecht regelt nicht nur Patientenrecht und Arzthaftung für Ärzte oder Zahnärzte. Auch die Standards anderer Gesundheitsberufe bzw. Heilberufe sind im Medizinrecht, zusammengefasst unter dem Berufsrecht der Heilberufe, geregelt. Für Hebammen, Heilpraktiker, Psychotherapeuten und andere Berufe der Heilkunde sind hier wesentliche ausbildungs- und arbeitsrechtliche Regelungen festgelegt. Häufig werden Anwälte für Medizinrecht für ihre Mandanten auch in diesen Bereichen bei Honorar- und Kunstfehlerfragen tätig. So zählt zum Beispiel die Geburtshilfe, hier sind sowohl Ärzte wie auch Hebammen durch möglicherweise verursachte Geburtsschäden betroffen, zu den haftungsträchtigsten Gebieten der Medizin.

Ein Anwalt für Medizinrecht kennt sich bestens aus, wenn es um die Rechte des Patienten geht.

Wie kann der Anwalt helfen

Als Patient hat man das Recht auf eine angemessene Aufklärung und Beratung sowie Anspruch auf eine qualifizierte Behandlung. Ein Anwalt für Medizinrecht bietet seinem Mandanten eine kompetente Rechtsberatung, ob es nun um Medizinstrafrecht, Vorsorgevollmacht oder um Arzthaftung geht. Rechtsbereiche wie das Arzthaftungsrecht bei Behandlungsfehlern, Geburtsschäden oder OP-Fehlern, Patientenrecht, Personenschadensrecht, Krankenversicherungsrecht gehören ebenfalls dazu.

Mit all seiner Kompetenz und Erfahrung auf diesem Fachgebiet schafft er Klarheit und Struktur. Er rät zu Sachverständigengutachten oder einer Zweitmeinung. Er hilft das Recht auf Einsicht in die eigenen Krankenunterlagen durchzusetzen und so Falschbehandlungen aufzudecken. Die Beratung eines Medizinrechtlers hilft auch bei der Durchsetzung von Entschädigungen. Juristen einer Kanzlei mit Fokus auf Medizinrecht kennen sich auch mit Pharmarecht, Vertragszahnarztrecht, Chefarztvertragsrecht und Strafrecht aus.

Ein Patientenanwalt kann mit seinen Kenntnissen eine Ersteinschätzung geben und Erfolgsaussichten einer Klageschrift abschätzen. Er hilft bei der Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, ebenso bei Fragen zur Krankenhaushaftung bei Behandlungsfehlern oder Medizinproduktehaftung. Medizinproduktehaftung betrifft Probleme mit Medizinprodukten wie z.B. Gelenkprothesen, Implantaten etc. Wenn also die Produkte Qualitätsmängel oder Konstruktionsfehler aufweisen und dadurch ein Patient zu Schaden kommt.

Auch das Thema der Sterbehilfe gehört in das Medizinrecht. Das Krankenhausrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - geregelt. Es umfasst die Behandlungspflege (Krankenhaus Behandlung), also medizinische Leistungen von Pflegekräften, sowie die Planung und Finanzierung von Krankenhäusern und das Leistungserbringungsrecht bei vergütungsrechtlichen Streitigkeiten. Für einen Anwalt für Medizinrecht ist dies Teil seines Kerngeschäfts.

Ein Medizinrechtsanwalt ist ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Fragen zu Schmerzensgeld, Ersatz von Heilungskosten, der Minderung der Erwerbsfähigkeit, oder sogar einen Anspruch auf eine Rente geht. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich eine Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Ihrer Nähe!

Mehr zum Medizinrecht:

Medizinrecht ist ein breites Spektrum von Regeln und Vorschriften, die sich auf die medizinische Praxis beziehen. Es umfasst alle Bereiche der medizinischen Versorgung, einschließlich Patientenrechte, ärztliche Berufs- und Ethikstandards, Kosten und Abrechnungsregeln, medizinische Abrechnung und vieles mehr. Das Ziel des Medizinrechts ist es, Patienten, Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen zu schützen, indem sichergestellt wird, dass medizinische Dienstleistungen in Übereinstimmung mit bestimmten Standards erbracht werden.

Um ein Verständnis des Medizinrechts zu erlangen, müssen Sie zunächst die verschiedenen Arten des Medizinrechts verstehen. Zum Beispiel gibt es das Klinikgesetz, das Regeln für die Verwaltung, die Finanzierung und die Versorgung von Patienten in Krankenhäusern enthält. Es gibt auch das Arzneimittelgesetz, das den Verkauf, die Verwendung und den Umgang mit verschreibungspflichtigen Medikamenten regelt. Darüber hinaus gibt es das Recht für die Patientenverfügung, das Regeln für die Aufnahme und Behandlung von Patienten in einer medizinischen Einrichtung enthält.

Es ist auch wichtig, die verschiedenen Arten von Patientenrechten zu kennen, die das Medizinrecht schützt. Beispielsweise gibt es das Recht auf Information, das Recht auf Wahlfreiheit bei medizinischen Entscheidungen und das Recht auf Beschwerde. Es gibt auch Rechte bezüglich der Art und Weise, wie Ärzte mit Patienten umgehen, darunter das Recht auf eine angemessene Behandlung, das Recht auf eine kompetente Behandlung und das Recht auf eine angemessene Kommunikation.

Um sicherzustellen, dass Ärzte und andere Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen ihren Patienten ihre Rechte gewähren, müssen sie sich an bestimmte Standards und Vorschriften halten. Einige der Regeln, die sie einhalten müssen, beziehen sich auf medizinische Abrechnung, Berichterstellung und Aufzeichnung. Ärzte müssen auch bestimmte Vorschriften zur Verwaltung von Medikamenten einhalten. Alle diese Standards und Vorschriften sind in den verschiedenen Arten des Medizinrechts geregelt.

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