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Anwälte und Kanzleien für Steuerrecht in Swisttal finden

Anwälte für Steuerrecht, die im Umkreis von Swisttal Mandate annehmen

Symbolbild Rechtsanwalt

Mathias Gleumes

Fachanwalt für Steuerrecht|7214
Rochusstraße 216, 53123 Bonn
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Marco Manes

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Helmholtzstraße 4, 53123 Bonn
in 8.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Wilfried Bachem

Fachanwalt für Steuerrecht
Comantstraße 20, 53115 Bonn
in 12.0 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Thomas Dreyer

Hobsweg 43, 53125 Bonn
in 12.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Peter Krieger

Fachanwalt für Steuerrecht|204
Kasernenstraße 14, 53111 Bonn
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrich Stahl

Bornheimer Straße 24, 53111 Bonn
in 12.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Franziska Bühring

Kaiserstraße 11, 53113 Bonn
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Holger Dietrich

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Jan Finke

Fritz-Schäffer-Straße 1, 53113 Bonn
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Axel Hellinger

Fachanwalt für Steuerrecht|6538
Rosenstraße 35, 53113 Bonn
in 14.2 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Felix Kraus

Röntgenstraße 6, 53177 Bonn
in 15.7 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Raymond Halaczinsky

Vinzenstraße 21, 53229 Bonn
in 17.6 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht
Symbolbild Rechtsanwalt

Ulrike Garbers

Friedensstraße 59, 53757 Sankt Augustin
in 19.8 km Entfernung
Schwerpunkte: Steuerrecht

Infos zu Anwälte Steuerrecht in Swisttal
Steuerrecht
Steuerrecht ©freepik - mko

Steuerrechtliche Probleme? Wie ein Anwalt helfen kann

verzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogenverzweifeltes Paar hat Steuern hinterzogen Die meisten Privatmenschen geben ihre jährlich fällige Steuererklärung gern in die versierten Hände eines Steuerberaters. Die fertige Steuererklärung ist dann vom Mandanten nur noch gegenzuzeichnen. Die Erleichterung diese Arbeit in fachmännische Hände zu legen ist meist groß, denn egal ob absichtlich oder unabsichtlich betrogen, Steuern zu hinterziehen wird mitunter heftig bestraft. Zuständig für alle Arten von Steuervergehen ist das Steuerstrafrecht.

Steuerrecht - wenn man nicht Bescheid weiß, kann das leicht ins Auge gehen

Steueranwältin liest SteuerbescheidSteueranwältin liest Steuerbescheid Erbschaftssteuer muss auch auf nachträglich gefundenes Guthaben aus dieser Erbschaft entrichtet werden und ist deshalb sofort mitzuteilen. Ein nicht Angeben, oder auch nur ein zeitlich verzögertes Melden wird als strafbare Handlung gesehen. Selbst die Geburt eines Kindes verändert die steuerliche Situation und muss angegeben werden. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Sein hilfreiches Wissen bewahrt vor Steuerfehlern die sonst leicht durch Unwissenheit geschehen könnten. Sich rechtzeitig um eine fachkundige Beratung zu kümmern, gerade im unübersichtlichen Steuerrecht, spart oft viel Geld. Wir helfen Ihnen einen Anwalt für Steuerrecht in Ihrer Nähe zu finden.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Steueranwalt überprüft SteuerbescheidSteueranwalt überprüft Steuerbescheid Hat man die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben so schickt man diese an das Finanzamt. Nach Prüfung wird dann ein Steuerbescheid erstellt und zugeschickt. Dieser gibt Auskunft über zu viel oder zu wenig entrichtete Steuer mit dem Hinweis der Rückerstattung oder der Aufforderung zur Nachzahlung. Auch ein Steuerbescheid ist ein amtlicher Bescheid und das erste Rechtsmittel bei Zweifel ist der erhobene Einspruch. Ohne die nötigen Fachkenntnisse ist das Steuerrecht sehr verwirrend. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt, wenn der Fiskus Ihre Rechte missachtet.

Steuerhinterziehung

Geschäftsfrau macht SteuererklärungGeschäftsfrau macht Steuererklärung Schon ein pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde in Steuerangelegenheiten wird als Steuerhinterziehung angesehen. Dabei wurden die Steuerforderungen gesenkt und ein Vorteil erlangt. Lediglich als grobe Richtwerte können folgende Angaben gelten: Bis zu einer Höhe von 50.000 Euro Steuerhinterziehung wird zumeist nur eine Geldstrafe verhängt. Wer bis zu 100.000 Euro Steuern hinterzieht, dem kann entweder eine Geldstrafe oder auch schon ein Freiheitsentzug auf Bewährung drohen. Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Bei Betrug von über einer Million Euro wird man mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zur Verantwortung gezogen.

Die Möglichkeit der Selbstanzeige

reumütige Steuersünderinreumütige Steuersünderin Eine Selbstanzeige des reuigen Steuerhinterziehers kann ihm unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit schenken. Dieses muss aber vor Bekanntwerden einer Prüfungsanordnung passieren. Eine Selbstanzeige kann formfrei bei der zuständigen örtlichen Finanzbehörde erfolgen, wichtig ist aber die vollständige Aufklärung. Alle nicht verjährten Steuerstraftaten müssen in ihren Angaben vollständig berichtigt und ergänzt werden. Unerwähntes oder falsche Angaben sind für den Straftäter schädlich, da sie unmittelbar als Steuerhinterziehung gelten und zur Anzeige gebracht werden. Wurden über 25.000 Euro Steuern hinterzogen, so kann auch eine Selbstanzeige nicht straffrei bleiben. Eine fristgerechte Rückerstattung des Steuervorteiles ist inklusive 6 % Zinsen selbstverständlich Pflicht. Da es bei einer Selbstanzeige sehr vieles gibt, das man falsch machen kann, ist es unbedingt ratsam sich Rat bei einem Fachmann zu holen. Wir machen Ihnen die Suche nach einem vertrauensvollen Ansprechpartner in Swisttal einfach.

Was ist Schwarzarbeit?

Richter Hammer über Geldscheinen SchwarzgeldRichter Hammer über Geldscheinen Schwarzgeld Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung können ganz schnell auch das Steuerrecht betreffen.

Die Betriebsprüfung

Figuren auf Münzstapeln Prüfung BetriebFiguren auf Münzstapeln Prüfung Betrieb Auch wenn es unwahrscheinlich ist, aber das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen einer Außenprüfung zu unterziehen. Das deutsche Steuerrecht ist komplex und Betriebsprüfungen zeigen, dass kaum jemand alle relevanten Gesetze und Verordnungen kennt bzw. richtig umsetzen kann. Auch wenn man steuerehrlich handelt und handeln möchte, kann man in Steuerfallen tappen. Es gibt mitunter durchaus Fälle, da nimmt eine Außenprüfung am Ende auch eine positive Wendung und der geprüfte Betrieb bekommt zu viel entrichtete Steuergelder zurück überwiesen. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. In den meisten Fällen ist eine Steuernachzahlung zu leisten. Gerade steuerliche Regelungen über das Kassenbuch bzw. die Kassenführung sind inzwischen so kompliziert geworden, da kann es schnell passieren, dass das Ergebnis einer Prüfung ein eingeleitetes Steuerstrafverfahren ist.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Mann arbeitet von zu Hause ausMann arbeitet von zu Hause aus Normalerweise ist das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr in der Einkommenssteuer absetzbar. Aber es gibt Sonderregelungen. Ist dieser häusliche Arbeitsraum jedoch der einzige dem Arbeitnehmer zur Verfügung stehende, so kann er als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Das hat der Bundesfinanzhof festgelegt. Als Bedingung muss sich der Raum in den Privaträumen des Steuerzahlers befinden, von diesen jedoch klar abgegrenzt sein und gedanklicher, schriftstellerischer, organisatorischer oder verwaltungstechnischer Arbeit dienen. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Durch ein Grundsatzurteil hat der Bundesfinanzhof die Voraussetzungen für den Steuerabzug festgelegt (BFH, Az. GrS 1/14), demnach dürfen Kosten in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Heimbüro den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Arbeit bildet. Unter der Voraussetzung, dass ein Kellerraum in die häusliche Sphäre eingebunden und als Büro eingerichtet ist, so kann er nach dem Einkommenssteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden.

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