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Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg Wiesbaden
Rechtsanwalt Dr. Martin Hackenberg
Kanzlei Dr. Hackenberg
Rechtsanwalt, Steuerberater · Fachanwalt für Steuerrecht
Taunusstraße 5, 65183 Wiesbaden
0611 - 45020946
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Dr. Martin Hackenberg, Ihr Fachanwalt für Steuerrecht in Wiesbaden. Ob bei der Abwehr ungerechtfertigter Steuerforderungen oder bei der rechtssicheren Gestaltung und Führung von Unternehmen und Verbänden - egal welche Probleme Sie im Steuerrecht haben, ich stehe Ihnen gern für eine Lösung zur Verfügung. Darüber hinaus arbeite ich auch als Anwalt für Handelsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Vereinsrecht und Stiftungsrecht. Meine Vita. Mein Studium absolvierte ich an den Universitäten Passau, Lausanne/CH und Frankfurt am Main. 1998 beendete ich erfolgreich mein Assessorexamen in München. Im Jahre 2000 promovierte ich an der Goethe-Universität/Frankfurt am Main. Nach den Tätigkeiten in der Kanzlei Lappat Schütt Veltins und bei der KPMG gründete ich 2008 die Kanzlei Dr. Hackenberg in Wiesbaden. Meine Arbeitsweise. Ich arbeite engagiert, kompetent und effizient für Sie. Dabei verschaffe ich Ihnen zu jeder Zeit den nötigen Überblick über Erfolgsaussichten und Kosten. Ich handele immer in Ihrem Sinne und ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Zu meinen ...mehr
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Steuerrecht
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Profis im Steuerrecht

Anwältin für Steuerrecht in Wiesbaden Mitte-BiebrichAnwältin für Steuerrecht in Wiesbaden Mitte-Biebrich Über das ganze Jahr hinweg werden in Deutschland Belege gesammelt um sie dann erleichtert dem Steuerberater für die Steuererklärung anzuvertrauen. An Arbeit bleibt dem Mandanten somit nur noch seine Signatur auf der fertigen Erklärung. Nicht steuerehrlich zu handeln zieht mitunter hohe Strafen nach sich. Geregelt werden steuerrechtliche Vergehen über ein Teil-Rechtsgebiet des Steuerrechts, dem Steuerstrafrecht.

Steuerrecht – Unkenntnis kann zu strafbaren Handlungen führen

Steueranwalt liest BuchhaltungSteueranwalt liest Buchhaltung Auch ein erst nach bereits errechneter und beglichener Erbschaftssteuer aufgefundenes Vermögen aus eben dieser Erbschaft ist sofort zu melden, damit die Erbschaftssteuer neu berechnet werden kann. Bereits ein nur verzögertes Angeben dieser zusätzlichen Erbschaft ist strafbar. Sie wollen heiraten, oder sich scheiden lassen, all dies zieht sofort steuerliche Veränderungen nach sich. Wenn das Finanzamt in der Firma eine Betriebsprüfung ankündigt oder der Steuerbescheid Fragen aufwirft, dann ist dies ohne Fachwissen kaum alleine zu lösen. Das Finanzamt zu betrügen ist eine strafbare Handlung Deshalb ist es ratsam bei Fragen zum Steuerrecht rechtzeitig Hilfe von einem Anwalt für Steuerrecht in Anspruch zu nehmen. Finden Sie mit uns einen Anwalt für Steuerrecht ganz in Ihrer Nähe.

Rechtliche Möglichkeiten gegen einen Steuerbescheid

Rechtsanwältin berät Rechtsmittel zu SteuerbescheidRechtsanwältin berät Rechtsmittel zu Steuerbescheid Ist man pflichtveranlagt, so muss man eine Steuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt schicken, nach Prüfung schickt dieses dann den Steuerbescheid zu. Darin steht dann die tatsächlich zu entrichtende Steuer mit der Aufforderung eine Nachzahlung zu leisten oder auch einer Erstattung zurücküberwiesen zu bekommen. Die Rechtsmittel, die man gegen einen fraglichen Steuerbescheid hat, sind als erster Schritt der Einspruch und als zweiter Schritt die Klage. Um das Steuerrecht in seiner Gänze zu verstehen, bedarf es Fachwissen. Sind Sie der Meinung, das Finanzamt hat Ihnen zu viel Steuern berechnet, kann Ihnen vielleicht ein Anwalt für Steuerrecht helfen.

Steuerhinterziehung

Unternehmerin tippt auf TaschenrechnerUnternehmerin tippt auf Taschenrechner Liegt ein Widerspruch zwischen Wirklichkeit und den Angaben einer Steuererklärung so ist diese unrichtig und somit als Steuerhinterziehung anzusehen. Denn durch diese selbst bereichernde Handlung wurde die Steuerlast verringert. Folgende Werte sollen einer ungefähren Einschätzung dienen: Ein Steuerbetrug von maximal 50.000 Euro zieht meist nur eine Geldstrafe nach sich. Zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro Steuerverkürzung kann entweder eine Geldstrafe oder einen Freiheitsentzug auf Bewährung nach sich ziehen Auch eine Steuerverkürzung bis zu einer Million wird dann schon mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe geahndet, meist ist diese noch auf Bewährung. Mit Freiheitsentzug ohne Bewährung ist in allen Fällen des Steuerbetruges über einer Million Euro zu rechnen.

Selbstanzeige bei Steuerstraftaten

Anwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vorAnwälte bereiten Selbstanzeige Steuerhinterziehung vor Mit einer Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung bei der Finanzbehörde kann dem Täter unter gewissen Voraussetzungen sogar Straffreiheit gewährt werden. Das ist aber nur vor einer Anzeige oder einem bereits bekannten Anfangsverdacht, die sogenannte Tatentdeckung, seitens des Finanzamtes möglich. Auch wenn die Selbstanzeige, übrigens beim zuständigen Finanzamt, keiner speziellen Form bedarf, so muss ihr Inhalt doch einigen Anforderungen entsprechen. Sowohl versuchte, als auch bereits vollendete Delikte die noch aktuell sind müssen darin aufgeführt werden. Falsche, oder unvollständige Angaben führen sofort zu einer Anzeige der Steuerhinterziehung. Ab einem hinterzogenen Betrag von über 25.000 Euro ist auch eine Selbstanzeige nicht mehr straffrei. Zuzüglich 6 % Zinsen ist der erwirtschaftete Steuervorteil zurückzuerstatten. Ein Anwalt für Steuerrecht berät in allen komplizierten Angelegenheiten rund um Steuern und eventuelle Versäumnisse oder Fristen. In Wiesbaden Mitte-Biebrich finden Sie durch uns schnell einen verlässlichen und qualifizierten Ansprechpartner.

Schwarzarbeit kurz erklärt

Taschenrechner BezahlungTaschenrechner Bezahlung Unter Schwarzarbeit versteht man illegale, bezahlte, aber nicht behördlich angemeldete Arbeit oder Tätigkeit, für die weder Steuern noch Sozialabgaben entrichtet werden. Schwarzarbeit bedeutet in den meisten Fällen auch Steuerhinterziehung.

Die Betriebsprüfung

drohender Betriebsprüferdrohender Betriebsprüfer In § 193 AO ist festgelegt, dass auch Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Steuerprüfung angekündigt bekommen können. Der Einzelfallgerechtigkeit ist es geschuldet, dass unser Steuersystem oft unübersichtlich ist und es viele komplizierte Sachverhalte gibt. Bei Prüfungen finden sich dann solche Missverständnisse und werden von den Prüfern beanstandet. Der Außenprüfer kann auch zu dem Ergebnis kommen, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, die werden dann zurück erstattet. Häufig ist das aber wohl nicht der Fall. Nach der Prüfung fordert das Finanzamt meist Steuernachzahlungen. Können die Steuerprüfer ein Fehlverhalten nachweisen, kommt es schon einmal zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Das Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden

Arbeit im Büro zuhauseArbeit im Büro zuhause Absetzbar in der Einkommenssteuer ist das häusliche Arbeitszimmer in aller Regel nicht. Es gibt jedoch Sonderregelungen. So sind die Aufwendungen bis zu einem festgelegten Betrag als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 Halbsatz 1 EStG). Dieses Urteil hat der Bundesfinanzhof gefällt. Es muss hierbei sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum so gut wie ausgeschlossen ist, auch wenn die Voraussetzung für das häusliche Arbeitszimmer das häusliche, private Umfeld ist. Ist erkennbar, dass der Raum nicht rein beruflich genutzt wird, so kann er steuerlich nicht berücksichtigt werden. Die Kosten können nur in Abzug gebracht werden, wenn das Arbeitszimmer das Zentrum der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Ein Büro im heimischen Keller, der in der häuslichen Sphäre eingebunden ist, kann durchaus auch als Arbeitszimmer bewertet werden.

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