Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen
Gestaltung und Verhandlung von VOB-Verträgen
Werkvertragsrecht
Gewährleistungsansprüchen
Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen
Unsere rechtliche Betreuung Ihres Bauvorhabens erstreckt sich von der Planung über die Auftragsvergabe und Bauausführung bis hin zur Verwertung.
Wir vertreten sowohl Bauherren wie auch Bauunternehmen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Baubranche ist es uns möglich, Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern kompetent und schnell zu lösen, wobei wir stets um eine außergerichtliche Lösung bemüht sind.
Möchten Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie uns an und vereinbaren einen ersten Termin mit uns. Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.
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