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Anwälte und Kanzleien für Baurecht in Köln Innenstadt finden

Rechtsanwalt Klaus Knips Rösrath
Rechtsanwalt Klaus Knips
RKR Dr. Remaklus, Knips & Runkel Rechtsanwälte
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Hauptstraße 278, 51503 Rösrath
02205 - 92 97 0
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Klaus Knips, Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Die Kanzlei RKR Rechtsanwälte ist seit vielen Jahren explizit auf das Immobilienrecht und die damit verwandten Rechtsgebiete spezialisiert. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht entwickle ich gerne gemeinsam mit Ihnen eine praxisgerechte Strategie für Ihr Bauvorhaben und vertrete Sie in allen Angelegenheiten rund um das Immobilienrecht. Meine Kompetenzen. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen im privaten und öffentlichen Baurecht, sowie im Bauträgerrecht und Architektenrecht. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt setze ich mich nahezu ausschließlich mit baurechtlichen Fragestellungen und angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Nachbarrecht und Versicherungsrecht auseinander. Um dem Anspruch meiner Mandantschaft aus der privaten und öffentlichen Bauwirtschaft gerecht zu werden, habe ich zusätzlich den Lehrgang zum Fachanwalt im Bau- und Architektenrecht abgeschlossen. Ich spreche ein verhandlungssicheres Englisch sowie Spanisch und kann Ihnen so auch in internationalen Angelegenheiten zur Seite stehen. Meine Arbeitsweise. Unsere Kompetenzen sind stark auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ...mehr
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Infos zu Anwälte Baurecht in Köln Innenstadt
Baurecht
Baurecht ©freepik - mko

Näheres zum Baurecht

Schlüsselübergabe VertragSchlüsselübergabe Vertrag Das Baurecht ist vor allem im BauGB zu finden. Jedoch auch das BGB ist zu beachten und noch einige andere Gesetze und Verordnungen. Das Baurecht wird in privates und öffentliches Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht befasst sich sowohl mit den Einschränkungen der Baufreiheit als auch mit dem Bauplanungsrecht und dem Bauordnungsrecht. Geregelt sind die Bestimmungen des öffentlichen Baurechts im Baugesetzbuch. Ein Schwerpunkt des Baurechts ist die Bauleitplanung und die Erstellung eines Flächennutzungsplanes durch die Gemeinde. Im Flächennutzungsplan wird dargestellt, wo die Gemeinde z.B. Grünflächen, Wohn- oder Industriegebiete ausweisen will. Die Gemeinde ist auch gesetzlich verpflichtet ein Neubaugebiet sachgerecht zu erschließen. Die Kosten für diese Erschließung teilt sich die Gemeinde mit den jeweiligen Eigentümern der Grundstücke. Das Baugesetzbuch hat auch Sondervorschriften um schützenswerte Gebäude bis hin zu ganzen Stadtvierteln zu erhalten. Über die Baugenehmigung entscheidet die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Sie ist auch für die Abnahme des Gebäudes nach Fertigstellung zuständig. Was tun wenn die Gemeinde keine Baugenehmigung erteilt, da sie selbst die baurechtlichen Bestimmungen nicht richtig kennt oder sie übergeht? Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hilft Ihnen bei der Baurechtsschaffung und Baurechtsdurchsetzung.

Wie geht es weiter wenn die behördliche Bauaufsicht den Bauplan genehmigt hat?

ein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsselnein Schlüsselbund mit schwarzen Schlüsseln Der Bauplan wurde genehmigt und es geht im Weiteren hauptsächlich um privates Baurecht. Privates Baurecht befasst sich mit den Verträgen, die zwischen Bauherrn und den unterschiedlichen Baufirmen, dem Architekten usw. geschlossen wurden. Fehlinterpretiert werden können leicht die Architektenverträge und der Bauherr sieht sich mit ungeahnten Kosten konfrontiert. Generell kann eine ungenaue Leistungsbeschreibung in Verträgen zu Problemen führen. Auch die Heizung, elektrische Anlagen, oder die Wärmedämmung, all dies kann einen Bauherrn schnell verzweifeln lassen, wenn es falsch geliefert oder fehlerhaft eingebaut wird. Manchmal muss eine Baufirma während des Baus auch Insolvenz beantragen und liefert überhaupt nicht mehr. Treten Probleme am Bau auf, führt dies fast unweigerlich zu einer Bauverzögerung und weiteren kostspieligen Konsequenzen. Ein Anwalt oder Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln Innenstadt kann hier oft schnell und klärend größeren Schaden abwenden.

Die Bauabnahme - worauf ist zu achten?

Architekt und Bauleiter lesen ein ProtokollArchitekt und Bauleiter lesen ein Protokoll Die Bauabnahme an der ehemaligen Baustelle geschieht durch eine gemeinsame Begehung. Rechtlich gesehen hat dies entscheidende Folgen. Der Bauherr erkennt damit die Leistung als erbracht an und die Beweislast für Mängel liegt nun bei ihm. Die Gewährleistungsfrist der Baufirmen beginnt. Auch bei Schäden, etwa durch Sturm, trägt nun der Eigentümer die Gefahr.

Was tun bei Baumängeln - warum braucht man ein Abnahmeprotokoll

eine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll aneine Bauinspekteurin fertigt ein Protokoll an Baumängel sind bautechnische Fehler, es fehlt also entweder eine zugesicherte Eigenschaft einer Werksleistung, oder es beinhaltet einen Fehler und mindert bzw. verändert damit seinen Wert und den vorausgesetzten Gebrauch oder hebt ihn gänzlich auf. Wegen oben genannten Konsequenzen für den Bauherrn darf eine Bauabnahme nicht unterschrieben werden, wenn Mängel festgestellt wurden. Deshalb ist ein Abnahmeprotokoll unumgänglich. In diesem Protokoll werden alle Mängel niedergeschrieben und am besten auch fotografisch festgehalten. Das Abnahmeprotokoll kann formlos erstellt werden.

Wesentliche Punkte sind:

  • Die Teilnehmer der Begehung
  • Datum und Ort der Bauabnahme
  • Name des Bauherrn
  • Adresse der Baustelle
  • Auftragssnummer und Datum des Bauvertrages
  • Die exakte Benennung der abzunehmenden Leistungen
  • Beginn und Fertigstellung der Leistung
  • die Beschreibung und die Auflistung sichtbarer neuer, bereits bekannter und noch nicht behobener Mängel
  • Auflistung aller Dinge, die als Mangel empfunden werden
  • eine neue Terminvereinbarung zur Bauabnahme nach erfolgter Mängelbehebung
  • die Unterschrift des Bauunternehmers und des Bauherrn

Bausachverständige

Sachverständige machen OrtsbegehungSachverständige machen Ortsbegehung Die zusätzliche Unterstützung eines Bausachverständigen ist zu empfehlen. Auch wenn unklar ist, ob es sich um einen Mängel handelt sollte dieser aufgenommen werden. Bei Unklarheiten nimmt man diese Punkte auf jeden Fall mit in die Mängelliste auf, um sie von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Schwierig zu beurteilen sind am Bauende leider ausgeführte Arbeiten, die nicht mehr sichtbar sind, wie z.B. verlegte Heizungsrohre oder elektrische Kabel. Deshalb sollte es für diese Gewerke unbedingt direkt nach Beendigung ihrer Arbeit eine gesonderte Abnahme geben. Als abgenommen gilt ein Neubau übrigens auch wenn: Der Bauherr ignoriert die Ankündigung der Bauabnahme und erscheint auch nicht am Abnahmetermin. Wenn das Haus vom Bauherrn bereits vor der Abnahme bezogen wurde. Auch eine vorschnell überwiesene Schlussrate ist die Anerkennung der erbrachten Leistungen.

Typische Baumängel und Mängelbeseitigung

junge Ingenieurin mit Plänenjunge Ingenieurin mit Plänen Es gibt Klassiker unter den Baumängeln. Bei modernen Baustoffen muss die Verarbeitung genau eingehalten werden sonst führt dies schnell zu Rissen im Mauerwerk oder Putz. Der Einbau der Fenster wurde nachlässig ausgeführt oder sie wurden verkehrt, also z. B. die Innen- und Außenseite verwechselt, eingebaut. Der Keller ist undicht, weil Fehler bei der Verarbeitung der Materialien gemacht wurden. Beim Legen des Estrich können viele Fehler gemacht werden und zu Rissen führen. Lüftungsanlagen können undicht sein und Feuchtigkeit in die Wände bringen. Ist der Bauherr auf der Baustelle oft präsent, so kann er durch seine Aufmerksamkeit viele Fehler vermeiden.

Wie muss der Bauherr handeln, wenn er einen Fehler entdeckt?

Ausrichten von schiefen WändenAusrichten von schiefen Wänden Der Bauherr darf den Fehler unter keinen Umständen selbst beheben. Fotos sind wichtig um den Mängel zu dokumentieren. Per Einschreiben ist dann eine schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung an den zuständigen Handwerker oder das Bauunternehmen zu stellen. Rechtens ist es, wenn der Bauherr bis zur Beseitigung des Mängels einen Teil der zu entrichtenden Rechnung vorübergehend einbehält. Bei Verstreichen der Frist muss dem Handwerker eine Nachfrist gesetzt werden. Kommt der Handwerker auch weiterhin seiner Pflicht zur Mängelbehebung nicht nach, kann der Bauherr die Vergütung mindern, oder unter Umständen auch ganz vom Vertrag zurücktreten. Da am Bau viele Gewerke beteiligt sind, bis hin zu Subunternehmen ist es häufig schwer den Verantwortlichen für Baumängel auszumachen und es ist ratsam sich frühzeitig Hilfe durch einen Anwalt für Baurecht zu holen. Nützen Sie mit anwaltsuche.de die kostenfreie Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt für Baurecht in Köln Innenstadt

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