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Wann kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein?
Manchmal ist es zwingend erforderlich sich die Unterstützung eines Rechtsanwaltes zu holen. Hier die häufigsten Gründe: Eine komplexe Rechtslage Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Kein Anwalt in Altenholz wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Anwaltszwang
Wenn die Rechtslage vor Gericht rechtliches Fachwissen erfordert. Die Vertretung vor Gericht muss dann durch einen Anwalt erfolgen. Dies gilt unter anderem meist für Zivilsachen am Amtsgericht mit einem Streitwert über 5.000 Euro, oder ein Fall geht in Revision, auch dies führt meist zu Anwaltszwang. Präventiv einen Rechtsbeistand in Altenholz organisieren Manchmal hilft es, wenn man sich Rat bei einem Juristen holt um sich auf kommendes Ungemach gezielt vorbereiten zu können. Auch für die Ausarbeitung von sonstigen rechtlichen Schriftstücken wie z.B. Vergleiche, Testamente, oder Nutzungsvereinbarungen, ist die Beratung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen. Rechtsfehler können mit seiner Hilfe ausgeschlossen werden.
Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft
Als Angeklagter oder auch als Opfer, hat man kein Recht auf Akteneinsicht. Nur ein Rechtsanwalt hat Zugang zu diesen Informationen. Der Anwalt in Altenholz hilft auch gern bei der Einholung von Informationen von Melderegistern oder des Handelsregisters.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Die Risiken einer Klage abwägen, das kann ein Rechtsanwalt durch seine professionelle Einschätzung.
Einen Vergleich anstreben
Kann der Anwalt einen Vergleich mit der Gegenpartei herausarbeiten, so wird dieser durch Hinterlegung bei Gericht rechtskräftig vollstreckt. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Nicht zuletzt: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Wann ist ein Anwalt unnötig?
Ein insolventer Gegner.
Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Durch das Insolvenzgericht findet man heraus, wenn ein Schuldner schon mehrmals erfolglos vollstreckt wurde. Läuft ein Insolvenzverfahren über das gegnerische Vermögen, können eigene Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter angemeldet werden. Kostenersparnis Manchmal stehen die verursachten Kosten (Prozesskosten, Anwaltskosten) in keiner Relation zu den zu erwartenden Vorteilen. Fehlende Klagebefugnis Zwingende Prozessvoraussetzung einer Klage ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts. Ist dies nicht nachzuweisen, so kann eine Klage abgewiesen werden, ebenso wenn das Gericht mutwillig oder aus unlauterer Absicht in Anspruch genommen wird.
Welche Rechtsschutzversicherung ist die richtige?
Beliebt sind Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechtes, Verkehrsrechtes und auch Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Sinnvoll ist es oft sich für mehrere Rechtsgebiete einen kombinierten Rechtsschutz zu suchen. Verkehrsrechtsschutz ist die von Verbraucherschützern am ehesten empfohlene Versicherung für Normalbürger, da der Streitwert schnell sehr hoch werden kann. Berufsrechtsschutz - Diese Police ist sehr interessant besonders für Arbeitnehmer. Da hier in der ersten Instanz Kläger und Beklagter die eigenen Kosten selbst zu tragen haben. Berufsrechtschutz kann nicht allein sondern nur als Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Nicht so beim Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Weil sie als Einzelverträge relativ teuer sind, werden sie gern auch als Kombipaket angeboten. Am besten schließt man sie in die Privatrechtsschutzversicherung mit ein.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Der Schadenszeitpunkt sollte klar mit dem Schadensereignis definiert sein. Andernfalls könnte auch ein Umstand lange vor Vertragsabschluss als möglicher Schadenszeitpunkt bestimmt werden und wäre somit nicht von der Versicherung zu übernehmen. Auch Wartezeiten sind zu berücksichtigen. So gelten oft Wartezeiten von drei bis sechs Monaten nach Abschluß des Vertrages. Die Versicherung muss dann nur Schäden, die einen Schadenszeitpunkt nach Ablauf dieser Wartefrist haben, bearbeiten. Es wird von Verbraucherschützern geraten, die Deckungssumme bei mindestens 300.000 Euro zu veranschlagen. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Denn kommt man in eine Situation, da sich ein Rechtsstreit anbahnt, so ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Versicherung bereits vorher abgeschlossen wurde.