Rechtsanwälte in Bad Rappenau auf Anwaltssuche
Anwaltskanzlei Koch
Rechtsanwältin und · Fachanwältin für Familienrecht · Mediatorin
Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn
Anwaltskanzlei Schübel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Erbrecht · Fachanwalt für Familienrecht
Hellmuth-Hirth-Straße 1, 74081 Heilbronn
Anwaltskanzlei Breuninger-Kostoglou
Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht
Mühlstraße 4, 71640 Ludwigsburg
Rechtsanwälte Schwaninger & Schmale
Rechtsanwalt
Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe
Kanzlei Hirt-Kremling Süß
Rechtsanwalt
Ernst-Friedrich-Straße 7, 76227 Karlsruhe
Rechtsanwälte Schwaninger & Schmale
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Sozialrecht · Fachanwältin für Familienrecht
Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe
Kriegsstraße 45, 76133 Karlsruhe
Ernst-Friedrich-Straße 7, 76227 Karlsruhe
Wann ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt zu beauftragen?
In einigen Situationen braucht man das Fachwissen und die Befugnisse eines Anwaltes. Hier ein kurzer Überblick: Eine problematische Rechtslage Sich um einen Anwalt zu bemühen ist besonders dann wichtig, wenn die Rechtslage für einen Laien undurchschaubar ist. Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Bad Rappenau nicht immer erfolgsbringend ist, so wird er doch meistens die Erfolgschancen für seinen Mandanten durch seine Fachkenntnis deutlich erhöhen.
Der Anwaltszwang vor Gericht
Anwalt studiert Verträge und hält Richterhammer und Waage Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. Eine Partei ohne die Vertretung durch einen Rechtsanwalt würde vor Gericht als nicht erschienen gewertet. Zivilsachen ab einem Wert von 5.000 Euro gehören dazu ebenso wie Fälle die in Revision gehen. Der Anwalt oder Fachanwalt in Bad Rappenau als vorbeugende Maßnahme Ein Jurist kann beratende Funktion erfüllen, um nicht aus Unwissenheit Fehler zu begehen. Möchte man z.B. sicher sein, dass ein Vertrag gültig ist oder auch ein Testament, so übergibt man diese Aufgabe am besten einem Juristen. Er weiß, welche Regeln einzuhalten sind, welche unwirksam sind und füllt eventuelle Lücken.
Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft
Juristin mit Headset bespricht Fall Als Angeklagter oder auch als Opfer, hat man kein Recht auf Akteneinsicht. Die Möglichkeit auf Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft hat nur ein Rechtsanwalt. Ein Rechtsanwalt in Bad Rappenau kann einem auch die Einholung von Melderegisterinformationen erleichtern bzw. abnehmen.
Erfolgsaussichten besser einschätzen
Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Fachanwaltes.
Teure Gerichtskosten umgehen mit einem möglichen Vergleich
Anwalt in Bad Rappenau Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Nicht außer Acht zu lassen: Es gibt Sicherheit jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich mit der Materie bestens auskennt und sich für einen einsetzt. Manchmal ist ein Anwalt aber auch nicht nötig.
Die Insolvenz des Gegners
Mandant blickt sorgenvoll Auch ein noch so guter Rechtsberater kann im Falle der Insolvenz des Prozessgegners keinen finanziellen Gewinn für seinen Mandanten erwirken. Eine Anfrage beim Insolvenzgericht kann schnell Klärung bringen. Hat man nun in Erfahrung gebracht, dass eine Insolvenz läuft, so reicht man seine eigenen Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter ein. Kostenfaktor Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Entlastung der Gerichte Zwingende Prozessvoraussetzung einer Klage ist das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis, also ein schutzwürdiges Interesse an der gerichtlichen Geltendmachung des eingeklagten Rechts. Ist folglich eine Einigung einfacher oder schneller zu erzielen ohne gerichtliche Unterstützung, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Die Bereiche die eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann
Gesprächssituation in Anwaltskanzlei Es gibt unter anderem den Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz, je nach Lebenssituation auch einen Mieter- oder Vermieterrechtsschutz. Auch die Möglichkeit mehrere Rechtsgebiete in einer Versicherung zu bündeln gibt es. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Eine weitere wichtige Rechtsschutzversicherung ist der Berufsrechtsschutz. Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz nämlich, dass beide Parteien, egal ob Prozessgewinner oder Verlierer, ihre Kosten selbst zu tragen haben. Berufsrechtsschutz wird nur gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung angeboten. Mieter- oder Vermieterrechtsschutz: Diese Policen gibt es jeweils einzeln, aber auch als Teil eines großen Kombi-Pakets. Weil die Prozesskosten in dem Bereich schnell ausufern können, sind die Einzelverträge meist recht teuer. Deswegen wird auch hier empfohlen es mit der Privatrechtsschutzversicherung zu kombinieren.
Wichtige Details bei Vertragsabschluss!
telefonische Beratung im Rechtsstreit Das Schadensereignis muss als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Sie wollen damit sicherstellen, dass die Versicherung nicht für Fälle in Anspruch genommen wird, die vor Vertragsabschluss entstanden sind. 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Eine Rechtsschutzversicherung sollte immer als vorbeugende Maßnahme angesehen werden. Denn kommt man in eine Situation, da sich ein Rechtsstreit anbahnt, so ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Versicherung bereits vorher abgeschlossen wurde.

