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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Einige Gründe im Überblick: Komplizierte Rechtslage Der häufigste Grund sich einen Rechtsanwalt zu suchen ist, wenn man selbst nicht über genügend Fachwissen verfügt. Kein Anwalt in Dreieich wird einen Prozessgewinn garantieren, jedoch erhöhen sich die Chancen mit seiner professionellen Hilfe doch deutlich.
Der Anwaltszwang
Richterhammer Es gibt Fällen, bei denen Anwaltszwang herrscht. Hier hat man keine andere Wahl als sich einem Juristen anzuvertrauen. Ab einem gewissen Streitwert bei Zivilsachen, oder ein Fall der in Berufung geht, unterliegt meist dem Anwaltszwang. Einen Anwalt oder Fachanwalt in Dreieich beauftragen Ein Jurist kann beratende Funktion erfüllen, um nicht aus Unwissenheit Fehler zu begehen. Nicht nur drohende Prozesse machen einen Rechtsbeistand notwendig, auch die Formulierung wichtiger Schriftstücke können seine Hilfe notwendig machen. Ein Rechtsanwalt kann Fragen im Vorfeld beantworten und mögliche Rechtsfehler vermeiden.
Akteneinsicht
Juristin mit Headset bespricht Fall Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Dafür benötigt man einen Anwalt. Für eine Anwaltskanzlei in Dreieich ist es ein Leichtes z.B. Melderegisterinformationen oder einen Handelsregisterauszug zu beschaffen. Hier kann der Anwalt seinem Mandanten schnell helfen.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Die Risiken einer Klage abwägen, das kann ein Rechtsanwalt durch seine professionelle Einschätzung.
Vergleiche aushandeln
Jurist in einer Besprechung Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. Fallen keine zusätzlichen Gerichtskosten an, kann man sich viel Geld sparen. Nicht zuletzt: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwalts oder Fachanwalts bedarf.
Ein insolventer Gegner.
zufriedener Mandant Gegen eine insolvente gegnerische Partei kann man auch mit Rechtsbeistand nicht gewinnen. Hier bleibt man auf seinen Kosten leider sitzen. Hat der Schuldner schon mehrmals erfolglose Vollstreckungen hinter sich? Dies kann durch eine Anfrage beim Insolvenzgericht in Erfahrung gebracht werden. Hat man nun in Erfahrung gebracht, dass eine Insolvenz läuft, so reicht man seine eigenen Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter ein. Kosten Sind die verursachten Kosten höher als der Streitwert, so hat man keinen Vorteil. Fehlende Klagebefugnis Als Prozessvoraussetzung gilt, dass Rechtsschutz vor Gerichten jeder erhalten soll, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Ist folglich eine Einigung einfacher oder schneller zu erzielen ohne gerichtliche Unterstützung, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Rechtsschutzversicherungen auf was man achten sollte und welche Gebiete sie umfassen.
Mandant mit Weltkarte im Hintergrund Die häufigsten Gebiete für die es Rechtsschutzversicherungen gibt sind: Der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz sowie Mieter- und Vermieterrechtsschutz. Benötigt man mehr als eine Versicherungsart, lohnt es sich, Kombi-Angebote zu studieren. Verkehrsrechtsschutz ist die von Verbraucherschützern am ehesten empfohlene Versicherung für Normalbürger, da der Streitwert schnell sehr hoch werden kann. Für Arbeitnehmer sehr interessant ist der Berufsrechtsschutz. Das Arbeitsrecht hat die Sonderregel, dass beide Parteien in der ersten Instanz für ihre entstandenen Kosten in einem Rechtsstreit selbst aufzukommen haben. Berufsrechtschutz kann nicht allein sondern nur als Kombination mit dem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Nicht so beim Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Weil sie als Einzelverträge relativ teuer sind, werden sie gern auch als Kombipaket angeboten. Außerdem kann man sie auch noch zusätzlich mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren.
Wichtige Details bei Vertragsabschluss!
Nahaufnahme eines Richterhammers Der Schadenszeitpunkt muss das Schadensereignis selbst sein. Andernfalls könnte auch ein Umstand lange vor Vertragsabschluss als möglicher Schadenszeitpunkt bestimmt werden und wäre somit nicht von der Versicherung zu übernehmen. Versicherungen bauen Wartezeiten von drei bis sechs Monaten in ihre Verträge. Dies bedeutet, dass sie erst für Schäden bzw. Fälle aufkommt, deren Schadenszeitpunkt nach dieser Wartezeit liegen. Die Deckungssumme sollte wenigstens 300.000 Euro sein, so raten Verbraucherschützer. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Versicherungen übernehmen nur Fälle, die zeitlich nach Vertragsabschluss entstanden sind.

