Anwalt Feldkirchen | Rechtsanwälte in Feldkirchen
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Wann braucht man einen Rechtsanwalt?
Seine Fachkompetenz und Befugnisse sind in einigen Situationen zwingend erforderlich. Einige Gründe im Überblick: Eine problematische Rechtslage Ein wichtiger Grund sich einen Anwalt zu besorgen ist z.B. wenn man die komplexe Rechtslage selbst nicht richtig einschätzen kann. Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Feldkirchen nicht immer erfolgsbringend ist, so wird er doch meistens die Erfolgschancen für seinen Mandanten durch seine Fachkenntnis deutlich erhöhen.
Der Anwaltszwang
Richterhammer Waage Gesetzestexte
Dann kann es sich um einen Sachverhalt handeln, bei dem Anwaltszwang besteht. Nur ein Anwalt darf dann vor Gericht auftreten. Die meisten Fälle, die wegen Einspruch in Revision gehen unterliegen dem Anwaltszwang. Auf der sicheren Seite mit einem Rechtsberater in Feldkirchen Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Nur so kann man Fehler vermeiden und Klarheit schaffen.
Recht auf Akteneinsicht
junger Anwalt spricht am Telefon mit Mandant Ohne abgeschlossenes Jurastudium darf man keine Einsicht in die Akten der Staatsanwaltschaft nehmen. Nur ein Rechtsanwalt hat Zugang zu diesen Informationen. Wenn man nicht weiß, wie man z. B. an Melderegisterauszüge kommt, so ist dies ein Dienst, den ein beauftragter Rechtsanwalt in Feldkirchen gerne übernehmen kann.
Die Erfolgsaussichten klarer bewerten
Manchmal kann es auch sein, dass der Anwalt einem klarmacht, dass man rechtlich keine Möglichkeit hat gegen eine Ungerechtigkeit anzugehen.
Einen Vergleich anstreben
kompetenter Rechtsanwalt mit Mobiltelefon Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. So werden die eigenen Finanzen nicht mit teuren Gerichtskosten zusätzlich belastet. Außerdem: Sich auf den kompetenten und verlässlichen Rat eines Rechtsbeistandes verlassen zu können ist erleichternd und beruhigend. Folgende Gründe machen einen Anwalt unnötig:
Wenn der Gegner insolvent ist
Anwalt berät junge Mandantin Bei einem insolventen Prozessgegner bleibt man auch im Falle des Prozessgewinnes auf seinen Kosten sitzen. Eine Anfrage beim Insolvenzgericht kann schnell Klärung bringen. Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Gegners können eigene Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt - jedoch nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet. Kostenersparnis Ist der Streitwert sehr niedrig, so würden die Anwalts- und Prozesskosten schnell teurer werden, als der zu erstreitende Fall einbrächte. Fehlendes Rechtsschutzinteresse Rechtsschutzbedürfnis ist das berechtigte rechtsschutzwürdige Interesse einer Person Rechtsschutz zu erhalten. Als unzulässig abgewiesen werden kann eine Klage folglich, wenn dieses Rechtsschutzbedürfnis nicht nachgewiesen werden kann.
Welche Rechtsschutzversicherung ist die richtige?
Mandant mit Weltkarte im Hintergrund Ob der Bedarf neben Berufsrechtsschutz, Verkehrsrecht, Mieter- und Vermieterrechtsschutz auch für weitere Rechtsschutzarten gegeben ist, sollte unbedingt im Einzelfall abgeklärt werden. Sinnvoll ist es oft sich für mehrere Rechtsgebiete einen kombinierten Rechtsschutz zu suchen. Bei Rechtsschutzversicherungen ganz oben ist der Verkehrsrechtsschutz wegen seiner meist sehr hohen Streitwerte. Von großem Wert kann auch der Berufsrechtsschutz sein. Denn im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss; und zwar auch der Gewinner. Zu beachten ist hier, dass Berufsrechtsschutz nur als Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Policen für Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man auch einzeln abschließen. Trotzdem bietet sich eine Kombination auch hier an, da sie meist die günstigere Variante sind. Noch günstiger ist es, sie in Verbindung mit der Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Juristin berät Mandantschaft Unbedingt sollte das Schadensereignis als Schadenszeitpunkt festgelegt sein. Ist dies nicht der Fall, könnte die Versicherung auf einer Schadensanbahnung vor Vertragsabschluss verweisen. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Erst Schäden, die nach diesem Zeitpunkt entstehen, werden von der Versicherung akzeptiert. Auf eine hohe Deckungssumme sollte unbedingt Wert gelegt werden. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur Fälle, deren Aussicht auf Erfolg hoch eingestuft wird. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Die Versicherung wird Schadensfälle, die sich schon vor Vertragsabschluss angebahnt haben nicht übernehmen.

