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Der richtige Moment sich Hilfe von einem Rechtsanwalt zu holen.
In einigen Situationen braucht man das Fachwissen und die Befugnisse eines Anwaltes. Hier ein kurzer Überblick: Eine komplexe Rechtslage Ist die Faktenlage kompliziert oder umfangreich, so kann sich ein Anwalt sich durch seine Fachkenntnis ein klares Bild des Falles machen. Die Fachkenntnisse eines Anwaltes in Schifferstadt sind in Situationen in denen man sich selbst unsicher vielleicht auch unwissend fühlt unentbehrlich.
Der Anwaltszwang vor Gericht
Richter spricht ein Urteil Es gibt Fälle, da besteht Anwaltszwang. In diesem Fall schreibt das Gesetz die Vertretung vor Gericht durch einen Anwalt vor. Anwaltszwang gilt unter anderem meist bei Streitsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Präventiv einen Rechtsbeistand in Schifferstadt organisieren Ein weiterer wichtiger Grund einen Rechtsanwalt zu konsultieren ist vorausschauendes Handeln. Auch für die Ausarbeitung von sonstigen rechtlichen Schriftstücken wie z.B. Vergleiche, Testamente, oder Nutzungsvereinbarungen, ist die Beratung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen. Mit seiner Hilfe können Unklarheiten in den Regelungen, unwirksame Regeln oder Rechtsfehler vermieden werden.
Akteneinsicht
erfahrene Juristin Weder Kläger noch Angeklagter haben das Recht auf Akteneinsicht. Dafür benötigt man einen Anwalt. Ein Rechtsanwalt in Schifferstadt kann einem auch die Einholung von Melderegisterinformationen erleichtern bzw. abnehmen.
Erfolgsaussichten besser einschätzen
Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Anwaltes.
Einen vorteilhaften Vergleich erzielen
Anwalt schüttelt Hände nach außergerichtlicher Einigung Ein Anwalt kann einen Vergleich mit der Gegenpartei erwirken. Durch Hinterlegung bei Gericht wird er vollstreckt und ist rechtsgültig wie ein Urteil. Es bedeutet meist eine deutliche Kostenersparnis wenn man das Gericht nicht in Anspruch nehmen muss. Nicht zuletzt: Es ist beruhigend einen Partner an seiner Seite zu wissen, der einem mit Rat und Tat zur Seite steht und den eigenen Standpunkt überzeugend vertritt. Natürlich gibt es auch Situationen, in denen es keines Anwaltes bedarf.
Wenn der Gegner insolvent ist
Mandant wird von Rechtsanwältin beraten Selbst eine erfolgreiche Gerichtsverhandlung macht keinen Sinn, wenn der Gegner insolvent ist. Eine Anfrage beim Insolvenzgericht kann schnell Klärung bringen. Das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnort des Gegners gibt Auskunft über den Insolvenzverwalter der Gegenpartei. Bei ihm können dann die eigenen Forderungen angemeldet werden. Die Kosten Berücksichtigt man das Kostenrisiko, also die Gefahr, dass der Fall verloren wird oder der Gegner Insolvenz beantragt, ist es bei geringen Streitwerten oftmals besser die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Entlastung der Gerichte Als Prozessvoraussetzung gilt, dass Rechtsschutz vor Gerichten jeder erhalten soll, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Ist folglich eine Einigung einfacher oder schneller zu erzielen ohne gerichtliche Unterstützung, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Die Bereiche die eine Rechtsschutzversicherung abdecken kann
Mandant mit Weltkarte im Hintergrund Ob der Bedarf neben Berufsrechtsschutz, Verkehrsrecht, Mieter- und Vermieterrechtsschutz auch für weitere Rechtsschutzarten gegeben ist, sollte unbedingt im Einzelfall abgeklärt werden. Natürlich kann man sich auch für mehrere Rechtsgebiete absichern. Wegen der oft sehr hohen Streitwerte, raten Verbraucherschützer zu Versicherungsschutz im Verkehrsrecht. Wertvoll ist oft auch eine Berufsrechtsschutzversicherung Da hier in der ersten Instanz Kläger und Beklagter die eigenen Kosten selbst zu tragen haben. Zu beachten ist hier, dass Berufsrechtsschutz nur als Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Mieter- oder Vermieterrechtsschutz: Diese Policen gibt es jeweils einzeln, aber auch als Teil eines großen Kombi-Pakets. Jedoch sind Einzelverträge wegen oft hoher Prozesskosten meist deutlich teurer. Noch besser schließt man sie gleich gemeinsam mit einer Privatrechtsschutzversicherung gemeinsam ab.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Juristin berät Mandantschaft Der Schadenszeitpunkt sollte klar mit dem Schadensereignis definiert sein. Die Versicherung könnte sich sonst auf einen Umstand beziehen der vor Vertragsabschluss lag und ihrer Meinung nach den Beginn des Schadensfalles begründet. In aller Regel unterliegen Rechtsschutzverträge einer Wartezeit von üblicherweise drei bis sechs Monaten. Erst nach Ablauf dieser Frist entstandene Rechtsfälle sind dann von der Versicherung abgedeckt. 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Zu beachten ist, dass als aussichtslos eingestufte Klagen von Versicherungen nicht gezahlt werden. Häufig kommt der Bedarf an einer Rechtsschutzversicherung sehr spät auf, nämlich dann, wenn der Ärger schon entstanden ist. Kann die Versicherung nachweisen, dass ein Rechtsstreit vor Vertragsunterzeichnung quasi schon ins Haus stand, wird sie sehr wahrscheinlich nicht zahlen.