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Wann kann ein Rechtsanwalt hilfreich sein?
Es gibt viele Gründe, in denen man des fachmännischen Rates durch einen Anwalt bedarf. Hier die häufigsten Gründe: Eine komplizierte Rechtslage Der häufigste Grund sich einen Rechtsanwalt zu suchen ist, wenn man selbst nicht über genügend Fachwissen verfügt. Auch wenn die Beauftragung eines Rechtsanwaltes in Visbek nicht immer erfolgsbringend ist, so wird er doch meistens die Erfolgschancen für seinen Mandanten durch seine Fachkenntnis deutlich erhöhen.
Der Anwaltszwang vor Gericht
Es gibt Fällen, bei denen Anwaltszwang herrscht. Nur ein Anwalt darf dann vor Gericht auftreten. Zu solchen Sachverhalten gehören in der Regel Zivilsachen am Amtsgericht ab einem Streitwert von 5.000 Euro. Revisionen fallen meist auch unter die Anwaltspflicht. Einen Anwalt in Visbek als Absicherung Manchmal hilft es, wenn man sich Rat bei einem Juristen holt um sich auf kommendes Ungemach gezielt vorbereiten zu können. Auch wichtige rechtliche Schriftstücke sind am besten von einem Anwalt ausformuliert. Das eigene Testament zum Beispiel. Ein Rechtsanwalt kann Fragen im Vorfeld beantworten und mögliche Rechtsfehler vermeiden.
Recht auf Akteneinsicht
Einsicht in staatsanwaltliche Akten hat man weder als Kläger noch als Beklagter. Hierfür braucht man einen Rechtsanwalt. Die Einholung von Melderegisterinformationen ist oft mühsam. Diese Aufgabe kann ein Anwalt in Visbek gern für seinen Mandanten übernehmen.
Erfolgsaussichten besser einschätzen
Um die eigenen Erfolgsaussichten besser einschätzen zu können bedarf es in aller Regel der fachlichen Kompetenz eines Anwaltes.
Vergleiche aushandeln
Für beide Seiten die beste Lösung ist es meist, wenn man sich auf einen Vergleich einigen kann. Wird dieser bei Gericht hinterlegt und vollstreckt, ist er rechtsgültig wie ein Urteil. Die Anwaltsgebühren sind meist erheblich günstiger als Gerichtskosten. Nicht außer Acht zu lassen: Es gibt Sicherheit jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich mit der Materie bestens auskennt und sich für einen einsetzt. Wann ist ein Anwalt unnötig?
Ein insolventer Gegner.
Ist der Gegner zahlungsunfähig, so bleibt der Mandant, auch bei Prozessgewinn auf seinen Kosten sitzen. Durch das Insolvenzgericht findet man heraus, wenn ein Schuldner schon mehrmals erfolglos vollstreckt wurde. Im Falle der Insolvenz bleibt nun nur noch die Möglichkeit seine eigenen Forderungen gegenüber der Gegenseite, dem Insolvenzverwalter zu melden und dadurch wenigstens einen Teil seiner Kosten zurückzubekommen. Kostenfaktor Liegen die Kosten, die es zu erstreiten gilt niedrig, kann es sein, dass selbst bei Prozessgewinn, nichts davon übrig bleibt, weil die Anwaltskosten höher sind als der zu erwartende Gewinn. Die Klagebefugnis als Prozessvoraussetzung fehlt Als Prozessvoraussetzung gilt, dass Rechtsschutz vor Gerichten jeder erhalten soll, der schutzwürdige eigene Interessen verfolgt. Fehlt es, weil eine Einigung einfacher, schneller oder billiger erziehlt werden könnte, so kann eine Klage abgewiesen werden.
Welche Rechtsschutzversicherung ist die richtige?
Beliebt sind Rechtsschutzversicherungen in den Bereichen des Berufsrechtes, Verkehrsrechtes und auch Mieter- bzw. Vermieterrechtsschutz. Die meisten Versicherungen bieten auch kombinierten Rechtsschutz an. Die hohen Streitwerte des Verkehrsrechts, machen Versicherungen in dieser Rechtssparte sehr beliebt. Berufsrechtsschutz - Diese Police ist sehr interessant besonders für Arbeitnehmer. Da die Prozesskosten des Arbeitsrechtes in der ersten Instanz immer beide Parteien selbst zu begleichen haben! Die Police ist nicht als Einzelleistung zu haben, sondern nur in Kombination mit dem Privatrechtsschutz. Policen für Mieter- oder Vermieterrechtsschutz kann man auch einzeln abschließen. Da es jedoch günstige Kombipakete für beide gibt, sind sie oft beliebter. Außerdem kann man sie auch noch zusätzlich mit der Privatrechtsschutzversicherung kombinieren.
Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?
Der Schadenszeitpunkt sollte klar mit dem Schadensereignis definiert sein. Der Zeitpunkt des Schadensereignisses ist dann maßgeblich, nicht irgendeine Ursache vor Vertragsbeginn. Zusätzlich sind die Wartezeiten von drei bis sechs Monaten zu berücksichtigen, die Versicherungsunternehmen gerne an den Vertragsbeginn knüpfen. Erst nach dieser Sperrfrist wird die Versicherung neu entstandene Rechtsfälle übernehmen 300.000 Euro sollte die Deckungssumme des Rechtsschutzvertrages mindestens haben, dies raten Verbraucherschützer mit Blick auf Prozesse mit hohem Streitwert. Stuft eine Versicherung eine Klage als aussichtslos ein, so wird sie die Kosten nicht übernehmen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte in jedem Fall vorbeugend geschlossen werden. Kann die Versicherung nachweisen, dass ein Rechtsstreit vor Vertragsunterzeichnung quasi schon ins Haus stand, wird sie sehr wahrscheinlich nicht zahlen.