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Ausfuhrkontrolle in Kürze
Letzte Aktualisierung am 20.10.2016 /
Lesedauer ca. 1 Minute
Ausfuhrkontrollen dienen hauptsächlich dazu, einen unerlaubten Export von Waffen oder anderen militärischen Gütern zu verhindern. Dazu gibt es die EU-weit geltende Exportkontrolle namens EG-Dual-Use. Diese Verordnung findet dann Anwendung, wenn Waren mit doppeltem Verwendungszweck (dual use) ausgeführt werden sollen; Waren also, die einem zivilen und gleichzeitig militärischem Zweck dienen. Der Staat setzt die Ausfuhrkontrolle insofern um, als dass es für diese Waren eine vorherige Ausfuhrgenehmigung verlangt. Für Exportunternehmen ist es sehr oft unklar, ob ihre Güter auch einer solchen Ausfuhrgenehmigung unterliegen. So können auch technische Güter der Telekommunikation oder auch bestimmte Arten von Werkstoffen und Zulieferteile einer Ausfuhrgenehmigung unterliegen, obwohl diese eigentlich keinen militärischen Nutzen haben (oder zu haben scheinen). Anwälte für Wirtschaftsrecht prüfen die jeweiligen Ausfuhrauflagen mit den Zollbehörden und wickeln nach Wunsch auch gesamte Genehmigungsprozesse ab. So können Exportfirmen viel Zeit beim Export ihrer Waren sparen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Kai T. Boin
Kanzlei BKD Boin Küseling Diehl - Rechtsanwälte Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Steuerrecht
· Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Freiberger Straße 39,
01067 Dresden