In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Sache der einzelnen Bundesländer und ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Die Bezeichnung Bauordnung mag zwar etwas nicht unbedingt zwingend gesetzlich bindend klingen, ist aber trotzdem ein Gesetz im formellen Sinne. Neben den Landesbauordnungen gibt es in den einzelnen Bundesländern zudem in den Städten das Städtebaurecht, auch Bauplanungsrecht genannt. Es ist Teil des öffentlichen Baurechts. Das heißt, dass sowohl jedes Bundesland als auch jede Gemeinde seine eigenen Bauvorschriften erlassen kann. Die Bauordnungen der Länder regeln die Baugenehmigungsverfahren und die Bauaufsicht.
Bauordnungsrecht: Die Eckdaten
Das Bauordnungsrecht regelt im Prinzip die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen von der Erteilung der Baugenehmigung und Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften. Dazu gehören alle Anordnungen rund um die Sicherheit des Baues, also um die Standfestigkeit, die Beschaffenheit der Baumaterialien und des Brandschutzes zu gewährleisten und so Gefahren für Leben und Gesundheit auszuschließen. Seit einiger Zeit gehört in öffentlichen Gebäuden und Mietshäusern auch der Aspekt der Barrierefreiheit, also der ungehinderten Zugänglichkeit für, in ihrer Mobilität behinderte, Menschen. Ebenfalls unter das Bauordnungsrecht fallen der Wärmeschutz und das Emissionsrecht. Ein weiterer Aspekt ist die Gewährleistung des Mindestabstands zu den Nachbarhäusern, um den sozialen Frieden sicher zu stellen.
Nicht nur bautechnische Vorschriften
All diese Vorschriften beziehen sich auf den Abbruch, Um- oder Neubau von Gebäuden. Dabei geht es jedoch nicht nur um bautechnische Fragen und Voraussetzungen sondern auch um gestalterische Aspekte. Nicht jeder darf nach eigenem Gutdünken bauen, denn in der Bauordnung sind ganz bestimmte architektonische Vorschriften definiert die genau besagen, was und wie gebaut werden darf. Jeder Neubau muss mit dem Bebauungsplan für eine ganze Straße, einen Ortsteil oder sogar mit dem gesamten Stadtbild im Einklang stehen. Das bedeutet, dass sich in der Regel Geschosshöhe, Fassadengestaltung und Dachkonstruktion durch den geltenden Bebauungsplan bestimmt werden. Manche Artikel sind jedoch so formuliert, dass sie abweichend voneinander interpretiert werden und so für Bauherren und Architekten zum schwer zu überwindenden Hindernis werden können. Nicht selten sind damit zusätzliche Kosten verbunden.
Hilfe vom Experten
Natürlich wird Sie ein Architekt bei der Planung über alle Vorschriften und Gesetze informieren und Sie bei der Klärung aller Vorschriften beraten und mit den Baubehörden erläutern. Und doch kommt es nicht selten zu vor, dass Baubehörden Schwierigkeiten bereiten, denn jede Verfügung kann und wird gerne mal unterschiedlich ausgelegt. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Bauordnungsrecht aus Ihrem Stadt- oder Regierungsbezirk oder Landkreis wenden, der mit den regionalen Bestimmungen vertraut ist.
Rechtsanwalt Dr. Werner Pfeil
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte Dr. Pfeil Jentgens & Kollegen Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
· Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rathausstraße 16a,
52222 Stolberg
Rechtsanwalt Walter Bergmann
SIMON und Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrechht
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