Die Beamtenbehilfe, oft kurz auch Beihilfe genannt, ist eine Sozialeistung für Beamte, Berufssoldaten und Berufsrichter und deren Ehepartner und Kinder. Es gibt kein Bundesbeihilfegesetz, da das Recht auf Beihilfe (Beihilferecht) Ländersache ist. Normalerweise verfügen die Bundesländer über eine entsprechende Beihilfeverordnung und weiteren verwandten Verordnungen.
Inhalt der Beihilfeverordnungen
Normalerweise können Sie in den entsprechenden Verordnungen nachlesen, welche Leistung beihilfefähig ist. Das Leistungsspektrum erstreckt sich vom Krankheitsfall über Komplikationen bei der Geburt, bei einer Pflegebedürfigkeit und im Todesfall. Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist für den Erhalt von Beihilfeleistungen zentraler Dreh- und Angelpunkt.
Wie erhalten Sie beihilfefähige Leistungen?
Finanzielle Hilfe aus dem Beihilfetopf erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen einen entsprechenden Beihilfeantrag beim jeweiligen Dienstherrn einreichen. Beihilfe wird entweder durch einen Pauschalbetrag abgeholten oder (mehrheitlich) prozentual vom Gesamtbetrag gewährt. Die restlichen Behandlungskosten deckt bei Beamten entweder die private Krankenversicherung oder, sollten Beamte gesetzlich versichert sein, hauptsächlich sie selbst. Wichtig für einen erfolgreichen Antrag ist das Dokumentieren aller erhaltenen bzw. gezahlten Rechnungen, die im Rahmen der Behandlung aufgelaufen sind. Ist der Ehepartner (ebenfalls) privat versichert, ist er oder sie ebenfalls beihilfeberechtigt, nicht aber, wenn er oder sie einer gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Damit Kinder beihilfeberechtigt sein können, muss zumindest ein Elternteil leistungsberechtigt sein.
Beihilfe nicht nur bei Beamten
Den Begriff der Beihilfe gibt es nicht nur in Verbindung mit Sozialleistungen für Beamte. Innerhalb der EU können Unternehmen mit Hilfe von Beihilfe staatliche Mittel erhalten, meist in Form von wettbewerbsverzerrenden Begünstigungen. Ob und inwiefern der Staat lenkend in den freien Wettbewerb eingreifen soll und darf, ist spätestens seit der massiven Bankenrettung 2007 in der Diskussion.
Anwalt für Verwaltungsrecht
Wenden Sie sich für Ihre Frage - Beihilfe-Leistungen, abgelehnter Beihilfebescheid, Beihilfe als Angehöriger - unbedingt an einen Anwalt für Verwaltungsrecht. Bitte beachten Sie: Neben gerichtlich vereidigten Beihilfeberatern darf Sie nur ein Anwalt in Fragen des Beihilferechts beraten.
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