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Rechtliche Beratung im EDV-Recht

Letzte Aktualisierung am 2017-12-18 / Lesedauer ca. 3 Minuten
Anwalt EDV Recht Das IT-Recht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern eine Materie, die zahlreiche weitere Bereiche berührt. Es ist der schnellen Entwicklung in diesen Technologien geschuldet, dass das das IT-Recht einem andauernden Wandel unterliegt. Neue Technologien, neue Produkte und neue Geschäftsmodelle geben den Takt vor - die Rechtsprechung zieht nach.

Aufgaben des EDV-Rechts

Ein wesentlicher Teil des Wandels, der durch die neuen Technologien ausgelöst wurde, betrifft das Konsumverhalten: Das Internet ist zu einer quicklebendigen Verkaufsplattform geworden, Tag und Nach geöffnet und von enormer Strahlkraft. Jeder kann hier zu jeder Zeit kaufen und verkaufen, Daten und Software herunterladen, Informationen recherchieren und kopieren. Die Aufgabe des IT-Rechts / EDV-Rechts ist unter anderem, den Internet-Aktivitäten einen angemessenen rechtlichen Rahmen zu liefern. Wo Licht ist, ist auch Schatten: Neben den schier unendlichen Chancen und Annehmlichkeiten gibt es längst auch das "dunkle" Internet mit immer wieder neuen Geschäftsmodellen für Betrug, Datenmissbrauch und andere Vergehen. Rechtsfragen, die daraus entstehen, sind beim Fachmann am besten aufgehoben.

Datenschutz ist ein Kernbereich des EDV-Rechts

Datenschutz gab es bereits vor dem Internet, doch hat er durch die neuen Technologien erst richtig an Bedeutung gewonnen. Die Digitalisierung bietet unendliche Speicher- und Zusammenführungsmöglichkeiten für Daten. Die Versuchung ist groß, sie zu nutzen und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu unterlaufen. Datenschutz gilt für personenbezogene Daten; jeder Betroffene hat ein weit gehendes Recht an seinen eigenen Daten. Ohne seine Zustimmung dürfen sie nicht erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Erhobene Daten müssen gelöscht werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden und jeder Betroffene hat zudem ein grundsätzliches Auskunftsrecht: Er darf wissen, welche Daten wo, wie lange und zu welchem Zweck über ihn gespeichert sind. Wer auch immer Daten speichert, hat Auskunft auf eine solche Anfrage zu erteilen. Unternehmen müssen also sehr gut Bescheid darüber wissen, was sie mit den Daten von Kunden und Mitarbeitern tun dürfen und was nicht. Sie müssen ebenfalls wissen, wozu sie IT-technisch verpflichtet sind, wenn es um die sichere Aufbewahrung von Daten geht. Bestimmte Branchen sind zusätzlich verpflichtet, Datenmissbrauch und Datendiebstahl durch aktive Überwachung ihrer IT-Struktur vorzubeugen bzw. zu verhindern. Missachtung kann empfindliche Strafen für die Verantwortlichen zur Folge haben.

Bei Verträgen müssen Besonderheiten beachtet werden

Ein ebenfalls nah an das IT-Recht grenzender Rechtsbereich ist das Vertragsrecht: Ohne Verträge (Kaufverträge. Softwareverträge, Leasing-Verträge usw.) geht im Internet nichts. Dabei müssen Verträge für Internet-Geschäfte Besonderheiten berücksichtigen: Hier gilt ein erweiterter Verbraucherschutz mit erweiterten Informationspflichten, einem speziellen Widerrufsrecht und Besonderheiten bei den Preisangaben, usw.

Datenschutz - wichtig für Verbraucher und für Unternehmen

Das Internet vereinfacht nicht nur das Einkaufen sondern auch das Herunterladen von Daten, Informationen, Bildern, Musik etc. Die Versuchung ist groß, das Angebot riesig. Leider übersieht man dabei leicht, dass solche Daten zwar frei verfügbar, aber doch möglicherweise geschützt sind (Urheberrechte, Markenrechte usw.) . Dritte dürfen fremde Werke und Erzeugnisse nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Urhebers (oder Rechteinhabers) benutzen. Bei missbräuchlicher Verwendung drohen (teure) Strafen, von der Unterlassungserklärung bis hin zum Schadenersatz. Als aktiver Internetnutzer tut man also gut daran, sich nach den Rechten zu erkundigen bzw. eine Verwendung bestimmter Inhalte von vornherein zu vermeiden ("Filesharing"). Das Versenden von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ist inzwischen ein beliebtes Internet-Geschäftsmodell. Datenschutz, Vertragsangelegenheiten, Urheber- und Markenrechte, die Gestaltung individueller AGBs, arbeitsrechtliche Fragen - nur ein kleiner Ausschnitt von Rechtsbereichen, die eng mit dem EDV- bzw. IT-Recht verzahnt sind. Ein Anwalt, der sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, muss also auch ein Generalist sein und ein gerüttelt Maß an technischem Verständnis mitbringen. Einen Anwalt für IT-Recht finden Sie gleich hier bei uns.
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