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anwaltssuche Anwalt Forderung einziehen

Letzte Aktualisierung am 2017-09-27 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Forderung einziehen per Mahnung?

Unternehmen wollen ihre Kunden nicht verärgern. Bevor also die großen juristischen Keulen für das Einziehen einer offenen Forderung herausgeholt werden, sollte der Kunde mit einer freundlichen Erinnerung und im zweiten Schritt mit einer Mahnung auf die offene Forderung hingewiesen werden. In den meisten Fällen können Forderungen so ohne großen finanziellen Aufwand eingezogen werden.

Forderung einziehen per Anwaltsschreiben?

Reagiert ein Kunde auf Mahnungen nicht, kann ein anwaltliches Schreiben oft helfen die offene Forderung einzuziehen. Ein Mahnschreiben vom Anwalt löst bei vielen zahlungssäumigen Kunden Angst vor weiteren Kosten aus – und das zu Recht. Sobald sich ein Kunde mit einer offenen Forderung aufgrund einer Mahnung im Verzug befindet, muss er die (Anwalts-)Kosten, die für das Einziehen der Forderung entstanden sind, bezahlen.

Forderung einziehen durch ein Inkassounternehmen?

Inkassounternehmen schocken den zahlungsunwilligen Kunden oft mit ihren hohen Bearbeitungsgebühren, so dass sich die offene Forderung in vielen Fällen schnell für den Kunden verdoppelt. Widerspricht der Kunde der Forderung kann das Inkassounternehmen oft nicht weiterhelfen und die Inanspruchnahme eines Anwalts ist geboten. In diesem Fall muss der Schuldner dann doppelt zahlen.

Forderung einziehen durch einen gerichtlichen Mahnbescheid?

Fällige Forderungen können auch mit einem gerichtlichen Mahnbescheid eingezogen werden. Dieser muss beim Gericht beantragt werden. Das kann der Schuldner selbst erledigen, er benötigt dafür keinen Anwalt. Anwaltliche Unterstützung kann aber helfen Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden, die sich in einem möglichen Gerichtsverfahren als Fallen herausstellen können. Nach der Antragsstellung wird ein sog. Mahnverfahren in Gang gesetzt. Dem säumigen Kunden wird ein Mahnbescheid über die offene Forderung zugestellt, erhebt er nicht innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Mahnbescheid, kann ein Vollstreckungsbescheid beim Gericht beantragt werden. Bleibt auch dieser innerhalb der gesetzlichen Frist widerspruchslos, wird er zu einem vollstreckbaren Titel, der 30 Jahre durchsetzbar ist. Ein Gerichtsvollzieher kann die offene Forderung dann per Vollstreckung oder Pfändung einziehen.
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