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Haftung Aufsichtsrat

Letzte Aktualisierung am 28.09.2017 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Welche Pflichten muss ein Aufsichtsrat erfüllen?

Der Aufsichtrat hat die Funktion den Vorstand zu überwachen. Dazu finden mindestens zweimal im Jahr Aufsichtsratssitzungen statt, bei dem der Aufsichtsrat in der Regel auch persönlich anwesend sein muss. Um seiner Pflicht zur Überwachung zu genügen, muss der Aufsichtsrat Einblick in die Geschäftsbücher, - vorgänge und die Vermögenssituation des Unternehmens haben. In einer Geschäftsordnung legt der Aufsichtrat fest, welche Rechtsgeschäfte der Vorstand nur mit seiner Zustimmung tätigen darf. Der Aufsichtsrat muss auch prüfen, ob gegen den Vorstand möglicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Eine weitere Pflicht des Aufsichtsrats ist, dass er darauf achten muss, dass dem Unternehmen zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung die notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen. Gemeint ist hier etwa ein funktionierendes Compliance-System. Insiderwissen darf der Aufsichtsrat nicht für Wertpapiergeschäfte nutzen. Dies wird strafrechtlich sanktioniert. Auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss der Aufsichtsrat für sich behalten.

Wann haftet ein Aufsichtsrat?

Ein Aufsichtsrat haftet, wenn er seine Pflichten nicht erfüllt und deshalb dem Unternehmen ein Schaden entsteht. Pflichtwidriges Handeln des Aufsichtsrats liegt etwa vor, wenn er rechtswidriges Verhalten des Vorstandes duldet. Der Aufsichtsrat haftet persönlich mit seinem Vermögen und gesamtschuldnerisch. Dabei muss der Aufsichtsrat beweisen, dass er sorgfältig und gewissenhaft seine Pflichten erfüllt hat. Für ihn gilt die sog. Beweislastumkehr: Es wird so lange von seinem Verschulden oder seiner Pflichtverletzung ausgegangen, bis er das Gegenteil bewiesen hat. Als Beweismittel stehen dem Aufsichtsrat Zeugen, Urkunden, Schreiben oder auch Sachverständigengutachten zur Verfügung.  

Wie kann ein Aufsichtsrat seine Haftung vermeiden?

Zunächst sollte ein Aufsichtsrat bei Bedenken gegen Beschlüsse, diese auch äußern und seine Bedenken protokollarisch festhalten lassen. Hat er den Eindruck, dass gegen ein Gesetz verstoßen wird, sollte er alle ihm möglichen Maßnahmen ergreifen, die diesen Gesetzesverstoß abwenden. Letztlich bleibt ihm immer die Möglichkeit sein Aufsichtsratsmandat niederzulegen.

Unser Tipp: Beratung vom Experten!

Aufsichtsräte sind im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit mit komplexen Rechtsfragen und vielen Haftungsrisiken konfrontiert. Auf eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sollten Aufsichtsräte daher im Zweifel nicht verzichten. Es empfiehlt sich für Aufsichtsräte eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür sind von der Gesellschaft zu zahlen.