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Autofahrerin am Lenkrad ©freepik - mko

Mietwagen mieten - nicht ohne Tücken

Letzte Aktualisierung am 2016-05-09 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Es hat richtig geknallt. Ihr Wagen steht in einem bemitleidenswerten Zustand am Straßenrand. Ihr Unfallgegner, der Ihnen eindeutig die Vorfahrt genommen hat, schildert der Polizei gerade den Unfallhergang. Morgen haben Sie diesen wichtigen Termin, dafür müssen Sie sich einen Mietwagen nehmen. Endlich mal eine Gelegenheit, sich was zu gönnen - einen Porsche zum Beispiel. Die gegnerische Versicherung muss ja schließlich für die Kosten des Mietwagens aufkommen, oder? Antwort 1: Ja, muss sie. Antwort 2: Aber nicht immer - wie Sie sicher bereits vermutet haben. Denn es gibt Ausnahmen und Bedingungen.

Mietwagen ist nicht gleich Mietwagen

Natürlich steht Ihnen als Geschädigtem nach einem Verkehrsunfall Schadenersatz zu. Sie lassen Ihren Wagen reparieren, und für die Zeit der Reparatur können Sie einen Ersatzwagen mieten. Doch Sie haben auch Pflichten: Der Geschädigte ist bei einem Unfall verpflichtet, den Schaden und seine Folgen gering zu halten (Schadenminderungspflicht). Natürlich berufen sich Versicherer sehr gerne auf diese Pflicht. Und rechnen mit spitzer Feder, wenn es um die Mietwagenkosten geht. Mieten Sie also für den beim Unfall beschädigten Polo einen Porsche, dürften Sie mit Sicherheit auf den Kosten sitzen bleiben. Also Vorsicht: Voll erstattet werden in der Regel die Mietwagenkosten für die Zeit des Nutzungsausfalles nur dann, wenn der Mietwagen zu einer niedrigeren Fahrzeug-Kategorie gehört als Ihr Wagen.

Nicht immer ist ein Mietwagen gerechtfertigt

Es ist sogar noch mehr Vorsicht geboten: Wenn Sie sowieso wenig fahren, kann es im Rahmen der Schadenminderungspflicht auch zumutbar sein, dass Sie für die Zeit der Reparatur in Busse und Bahnen einsteigen statt einen Mietwagen zu nehmen. Ebenso sind Sie verpflichtet, ein reelles (also kein überteuertes) Mietangebot wahrzunehmen und sich entsprechend am Markt umzusehen.

Beim Totalschaden

Bei einem Totalschaden (wenn die Reparatur Ihres Fahrzeuges teurer sein sollte als sein Restwert) muss die Versicherung in der Regel nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bezahlen. Aber Sie haben für die Zeit, in der Sie sich nach einem neuen Fahrzeug (Ersatzfahrzeug) umsehen, Anspruch auf einen Mietwagen. Wenn Sie sich entscheiden, keinen Mietwagen zu nehmen, können Sie beim gegnerischen Versicherer für die Zeit der Reparatur oder Wiederbeschaffung eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Sie orientiert sich an Tagessätzen, und diese wiederum am Wert Ihres Wagens.

Fazit

Mieten Sie nicht einfach einen Wagen, und mieten Sie nicht irgendeinen, weil Sie sich als Geschädigter im Recht fühlen. Probleme mit der Erstattung von Mietwagenkosten gibt es häufig. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!
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