Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Punkte Flensburg. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen einen Anwalt in Ihrer Nähe.
Übersicht Punktetabelle
Am 01. Mai 2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER). Anders als vorher gibt es seither nur noch Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden. Verstöße wie Fahren mit einem Auto vor Beginn und nach Ablauf des Saisonkennzeichens werden nicht mehr mit Punkten geahndet bzw. dort dokumentiert. Neuerdings erhält man bereits bei zwei Punkten (vormals drei) ein vorübergehendes Fahrverbot, Konsequenz bereits bei acht Punkten (vormals 18) lautet: Führerscheinentzug. Die Verjährungsfrist (Tilgungsfrist) für die angehäuften Punkte beträgt nun je nach Schwere zweieinhalb bis zehn Jahre.
Übergangsfrist für "alte" Punkte
Aufgrund dieser Anpassung musste eine Regelung für die "alten" Punkte geschaffen werden. Grob gilt: Alle Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die nicht die Verkehrssicherheit beeinträchtigen (siehe obiges Beispiel zum Saisonkennzeichen) werden gelöscht. Alle alten Punkte, die stehen bleiben, werden auf die neue Tabelle umgerechnet. In unserem Karteireiter Expertentipps erhalten Sie aktuelle Informationen zur Punkteregelung.
Unverändert: Jeder Punkt zählt
Ob neues oder altes Register: Gerade für Verkehrsteilnehmer, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, gilt: Es lohnt sich um jeden Punkt zu kämpfen. Nehmen Sie einen Bußgeldbescheid also nicht kommentarlos hin, sondern lassen Sie den Inhalt von einem Experten auf Chancen bzw. Möglichkeiten prüfen. Fragen Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und verhindern Sie zusätzliche Auflagen wie das Ablegen der als "Idiotentest" bekannten MPU.
Spezialisierte Anwälte
Rechtsanwalt Jan Schulz
Rechtsanwalt
· Fachanwalt für Arbeitsrecht
· Fachanwalt für Strafrecht
· Fachanwalt für Verkehrsrecht
Siemensstraße 8a,
61352 Bad Homburg