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Schmerzensgeldtabelle. Oder: Wie viel Schmerzensgeld können Sie erwarten?

Letzte Aktualisierung am 2016-05-12 / Lesedauer ca. 2 Minuten

Es gibt keine Schmerzensgeldtabelle

Eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle, anhand derer ein Richter sein Urteil fällt, gibt es nicht. Grund: Schmerzensgeld ist eine so genannte Einzelfallentscheidung. Entsprechende Tabellen im Internet sind dennoch nicht wertlos, Sie müssen diese nur richtig einsetzen.

Schmerzensgeld und Schadenersatz

Zunächst muss geklärt werden, was Schmerzensgeld – im Unterschied zum Schadenersatz – überhaupt ist. Schadenersatz ist schnell erklärt: Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall einen Schaden haben, der konkret mit Geld beziffert werden kann, können Sie diesen ansetzen und erhalten in aller Regel den (Kauf-) Betrag zurück bzw. erhalten die dafür notwendigen Reparaturen erstattet. Das reicht von Schäden am Auto über das Ersetzen Ihres Koffers, der durch den Unfall beschädigt worden ist, bis zur Brille Ihrer Schwiegermutter, die während der Fahrt mit im Auto saß. Mit Schmerzensgeld sollen diejenigen Schäden ausgeglichen werden, die mit Geld schwer oder gar nicht auszudrücken sind, da sie sich auf körperliche oder psychische Leiden beziehen. Dieser Umstand ist auch der Grund, warum Gerichte nur im Einzelfall entscheiden können.

Wie entscheiden die Gerichte?

Richter prüfen also jeden Antrag auf Schmerzensgeld einzeln. Dabei muss zunächst mal der Schmerz bzw. der Schaden selbst geprüft werden. Liegt ein solcher überhaupt vor? Danach wird geprüft, inwieweit das Leiden die berufliche und die private Beweglichkeit einschränkt. Ein Texter wird für den Verlust zweier Finger ungleich mehr Schmerzensgeld erhalten als ein Bademeister. Richter orientieren sich natürlich auch an anderen Urteilen. Dies geschieht meist bereits deshalb, um eine Revision oder eine Berufung des Verfahrens zu unterbinden.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Eine sorgfältige Recherche von Vergleichsurteilen sorgt dafür, dass Sie als Auftraggeber des Anwalts wissen, mit wie viel Geld Sie voraussichtlich rechnen können. Es erhöht aber auch gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter der Argumentation Ihres Anwalts folgt. Überlassen Sie also nichts dem Zufall und kontaktieren Sie einen auf Schmerzensgeldverfahren spezialisierten Anwalt.

Übrigens

Schmerzensgeldforderungen gibt es natürlich auch in anderen Bereichen, also im Bereich der Arzthaftung (Arztfehler) oder bei Strafrechts-Verfahren, in denen sich mit Beleidigung, Mobbing, sexuelle Belästigung oder Vergewaltigung auseinander gesetzt wird. Entsprechende Anwälte helfen Ihnen.
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