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Infos zur verkehrspsychologischen Beratung

Letzte Aktualisierung am 2016-09-05 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Während der zweijährigen Führerschein-Probezeit können begangene Verkehrsverstöße Folgen haben:
  • Bei einem A-Verstoß (schwerwiegender Verstoß) oder
  • zwei B-Verstößen (weniger schwerwiegend)
muss der Proband an einem so genannten Aufbau-Seminar teilnehmen und seine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Ein weiterer Verstoß wird nach dem gleichen Muster sanktioniert, allerdings erfolgt hier eine Verwarnung und zusätzlich die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB) teilzunehmen. Meldet sich der Proband an, besteht während dieser Zeit eine Schonfrist. Erneute Verkehrsverstöße nach Beratung und Schonfrist werden humorlos mit dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Probe geahndet - für mindestens drei Monate.

Kein Punkteabbau mehr mit der verkehrspsychologischen Beratung

Vor der Verkehrsrechts-Reform ("Punktereform") konnte, wer sich freiwillig einer verkehrspsychologischen Beratung (oder einem so genannten "Aufbauseminar") unterzog, Punkte abbauen - man konnte also die Anzahl der Strafpunkte reduzieren, die sich zu Punkte Flensburg angesammelt hatten und mit diesem Wohlverhalten einen drohenden Entzug der Fahrerlaubnis verhindern bzw. zumindest hinauszögern. Heute wird das Punktekonto durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nicht mehr reduziert.

Warum die VPB eine Chance ist

Wer die verkehrspsychologische Beratung nicht wahrnimmt, wenn die Führerscheinstelle die Teilnahme vorschlägt, hat keine Nachteile behördlicherseits zu befürchten. Die Teilnahme ist wie erwähnt freiwillig. Allerdings ist sie eine Chance, die man als Proband besser nicht verpasst. Bei weiteren Verstößen während der sowieso bereits verlängerten Probezeit droht der Entzug des teuer und mühsam erworbenen Führerscheins - eine schmerzhafte Sanktion. Wiederholte Verkehrsverstöße sind nicht einfach nur Pech. Sie haben in vielen Fällen etwas mit der Einstellung des Probanden zum Straßenverkehr zu tun. Verkehrssicheres Verhalten basiert auf Verantwortung. Wer ständig auffällt, verhält sich nicht verantwortlich und ist in den Augen der Behörden ungeeignet zum verantwortungsbewussten Fahren. Die Chance, sich vor dem Entzug der Fahrerlaubnis von einem geschulten Verkehrspsychologen beraten zu lassen, sollten Fahranfänger daher wahrnehmen.

Die verkehrspsychologische Beratung muss man selbst zahlen

Eine VPB ist nur in der Probezeit möglich und nur dann, wenn die oben geschilderten Umstände bereits eingetreten sind (also nach Verwarnung und Aufbauseminar). Der Teilnehmer hat die Kosten selbst zu tragen. Sie liegen bei ca. 300 EUR. Nur besonders ausgebildete Psychologen können die VPB durchführen. Das soll innerhalb von zwei Monaten nach Verwarnung und Aufbauseminar geschehen. Während der VPB führt der Verkehrspsychologe mit dem Betroffenen drei Einzelgespräche von ca. einer Stunde Dauer und bei Bedarf auch eine Fahrprüfung durch. Nach der Beratung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung, die er bei der Führerscheinbehörde vorlegt. Ziel der gesamten Übung: Der Proband soll in die Lage versetzt werden, sein eigenes Verhalten im Straßenverkehr zu analysieren, selbstkritisch zu betrachten und zu revidieren. Er soll lernen, sich künftig verantwortlich zu verhalten. Und natürlich soll er seinen Führerschein nicht verlieren.

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