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Anwälte und Kanzleien für Internetrecht in Düsseldorf Stadtbezirk 4 finden

Rechtsanwalt Dr. Jan Verheyen Düsseldorf
Rechtsanwalt Dr. Jan Verheyen
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Dr. Jan Verheyen – Ihr Rechtsanwalt in Düsseldorf. Hallo und herzlich willkommen! Es freut mich, dass Sie meine Profilseite besuchen. Haben Sie Fragen zum Urheberrecht oder Datenschutz? Mit Internet und Digitalisierung eröffnet sich ein komplett neues Gebiet mit komplexen Feinheiten und Ungenauigkeiten. Ich kann Ihnen dabei helfen, wenn es um Angelegenheiten rund um dieses juristische „Neuland“ geht. Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf meinem Profil direkt hier auf der Seite. Meine Kompetenzen und Tätigkeits-Schwerpunkte. Der Fokus meiner anwaltlichen Arbeit liegt auf juristischen Angelegenheiten, die mit Telekommunikation und Technik im Zusammenhang stehen. Ich berate und vertrete Sie bei Belangen im IT-Recht, Internetrecht und Medienrecht. Dies kann auch in englischer Sprache erfolgen. Abmahnungen - ein wichtiges Thema im IT-Recht und im Urheberrecht. Im Zuge der schnellen technischen Entwicklung rund ums Internet tun sich hier neue Rechtsprobleme auf. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Man kann zwar ansehen ...mehr
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Infos zu Anwälte Internetrecht in Düsseldorf Stadtbezirk 4
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Das Recht und das Internet

Das Internetrecht, oder Onlinerecht, beinhaltet ganz viele unterschiedliche Rechtsgebiete. Einige Rechtsgebiete sind z.B. das Urheberrecht, das AGB-Recht, das Wettbewerbsrecht und das Marken- oder Namensrecht. Ist man nicht vom Fach kennt man vermutlich nicht alle rechtlichen Vorschriften. Eine häufige Fehlerquelle mit weitreichenden Folgen ist bereits die Erstellung der Website selbst. Denn es wird gern übersehen, dass sowohl ein Impressum als auch AGBs zwingend notwendig sind. Sie sollten möglichst genau auf das Unternehmen zugeschnitten sein. Je klarer die Vertragsbedingungen sind, desto mehr Vertrauen entsteht beim Kunden. Am einfachsten erscheint es da, sich eines Vordruckes für AGBs zu bedienen. Unpassende Formulierungen oder unzulässige Klauseln, die man unbedacht übernimmt können jedoch schnell zu Ärger oder gar einer Abmahnung führen. Das eigene Geschäftsmodell könnte unter Umständen nicht mit den AGBs übereinstimmen. Fremde AGBs einfach zu kopieren erfüllt den Straftatbestand einer Urheberrechtsverletzung. Am besten Sie legen die AGBs vorab einem Düsseldorf Stadtbezirk 4er Anwalt zur Prüfung vor.

Internetabmahnung

Zum großen Schreckgespenst im Internet ist inzwischen das Wort Abmahnung geworden. Häufig wird sogar von Abmahnwellen gesprochen oder auch von Abmahnanwälten. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung an eine Person, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten umgehend zu unterlassen. Sie soll die außergerichtliche Einigung von Streitigkeiten ermöglichen. In den häufigsten Fällen handelt es sich um Verstöße gegen das Markenrecht oder auch das Urheberrecht. Nur wenn der Adressat vorher dem Erhalt von Newslettern explizit zugestimmt hat ist die Zusendung dieser auch rechtens. Diese Handlung ist wettbewerbswidrig und ein klarer Verstoß gegen das UWG. Richtig gewesen wäre es also vorher eine schriftliche Zustimmung des Empfängers einzuholen. Hierfür wird meist das Double-Opt-In Verfahren genutzt. In jeder E-Mail muss der Empfänger außerdem die Möglichkeit haben, sich jederzeit aus dem aktuell bestehenden Verteiler wieder auszutragen. Wie oben bereits erwähnt ist auch ein Impressum in jeder E-Mail vonnöten. Fehlt eines dieser Kriterien können rechtliche Schritte in Form einer Abmahnung eingeleitet werden. Diese Vorgaben gelten für bestehende Geschäftsbeziehungen nur in eingeschränkter Form. In diesen Fällen ist die Zusendung von Werbung per E-Mail gestattet. Der Empfänger muss jedoch auch hier stets eine "Opt-Out"-Möglichkeit haben. Es wird hier jedoch sehr Wert darauf gelegt, dass die Werbung einen direkten Bezug zum Geschäft des Versenders hat. Eine Bücherei, die Werbung für Rasenmäher macht würde diesen Voraussetzungen also nicht entsprechen.

Gesetzliche Regelungen zum Filesharing

Filesharing ist das Tauschen von schöpferischen Daten via Internet. Prinzipiell ist dies nicht verboten. Allerdings nur unter der Voraussetzung, man ist selbst Urheber der getauschten Daten oder die Urheberrechte sind bereits erloschen. Schriften der Literatur, der Wissenschaft oder auch künstlerische Werke fallen unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dies umfasst „alle persönlichen geistigen Schöpfungen“ lt. UrhG § 2 Abs. 2. In Deutschland hat der Urheber das Urheberrecht auf sein Werk automatisch und behält dies auch sein ganzes Leben und noch 70 Jahre über seinen Tod hinaus. Fremdnutzung kann der Urheber durch z.B. Lizenzen genehmigen. Mit Ende der 70-jährigen Schutzfrist wird das Werk dann „gemeinfrei“. Somit ist es ab diesem Zeitpunkt für jedermann frei zugänglich. Gleiche Regelungen gelten auch für das Teilen von Daten über Internet, dem Filesharing. Dieses Teilen wird unter anderem durch Torrentseiten ermöglicht. Sie ermöglichen den Datentransfer durch Entschlüsselung und Bereitstellung. Wie bereits erwähnt gilt auch hier das Urheberrecht. Ohne Genehmigung des Urhebers Daten zu teilen oder zu verbreiten ist also verboten und strafbar. Dies bedeutet für den Urheber einen beträchtlichen Einnahmeverlust. Es schmälert sein Einkommen beträchtlich, gerade wenn es um CDs, DVDs oder auch Eintrittsgelder geht. Um diese Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren werden gezielt Anwälte eingesetzt. Vertrauen Sie sich deshalb einem Anwalt für Internetrecht an und schützen sich so vor Missbrauch. Eine vom Anwalt für Internetrecht geschriebene Abmahnung wegen Filesharing kann für den entstandenen Schaden entschädigen. Filesharing gibt es auch in Familien und die Gerichte müssen sich damit auseinandersetzen. Wer haftet in der Familie? Ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2017 besagt, dass Eltern auch nachträglich versuchen müssen heraus zu finden, wer in der Familie illegales Filesharing begangen hat. Können sie nicht namentlich nachweisen welches ihrer Kinder diese illegale Handlung vollzogen hat, so werden die Eltern selbst zur Haftung herangezogen. Wiederum entschied das BGH in einem Urteil vom 06. Oktober, denn Eheleute sollen sich nicht gegenseitig überwachen müssen. Da auch ein dritter Täter nicht ausgeschlossen werden kann, entgeht der Anschlussinhaber einer Schadenersatzhaftung, wenn beide Ehepartner die Tat abstreiten. Mit einer Abmahnung wegen Filesharing sollte man sich unbedingt einem Anwalt für Internetrecht anvertrauen. Auch die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Frist ist unbedingt notwendig. Der Anwalt wird für Sie prüfen, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Fristsetzung sowie der geforderte Schadensersatz gerechtfertigt sind. Mit der wichtigste Rat ist, keine voreiligen und unüberlegten Unterschriften zu leisten, da dies meist als Schuldanerkennung gewertet wird. Ein Anwalt für Internetrecht wird zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten und diese für Sie formulieren.