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Dr. Hanns-Georg Fricke

Dr. Hanns-Georg Fricke

Rechtsanwalt und Notar a.D. | Partner
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Rechtsanwalt Dr. Hanns-Georg Fricke, juristische Beratung und Vertretung im Erbrecht in Hannover

Sie möchten ein rechtsgültiges Testament erstellen? In Ihrer Familie kommt es zu Auseinandersetzungen aufgrund eines Erbes? Sie sind sich unsicher darüber, ob Sie das Erbe nicht lieber ausschlagen sollten? Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung und meines Fachwissens im Erbrecht kann ich Ihnen meine kompetente und zuverlässige Unterstützung garantieren und alle Ihre Fragen beantworten! Wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren möchten, können Sie mich unter telefonisch zu den üblichen Bürozeiten erreichen. Sie können mich auch gerne per E-Mail kontaktieren oder mir eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen lassen. 

Meine Erfahrung ist Ihr Vorteil

Seit 1973 bin ich als Rechtsanwalt und Notar zugelassen und in der Kanzlei Fricke & Collegen als Anwalt tätig. Zu meinen Tätigkeitsgebieten gehören neben dem Erbrecht auch das Immobilienrecht und das Vertragsrecht, in welchen ich seit 45 Jahren Erfahrungen sammeln konnte. Außerdem lege ich enormen Wert darauf, immer auf dem neuesten Rechtstand zu sein – was für Sie und Ihr Anliegen nur von Vorteil ist! Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner in allen Fragen zu den genannten Rechtsgebieten und unterstütze Sie tatkräftig bei jedem Schritt unserer gemeinsamen Zusammenarbeit. Nach einem ersten Beratungsgespräch, in dem wir über die wichtigsten Aspekte Ihres Anliegens gesprochen haben, kann ich eine erste Einschätzung vornehmen und Ihnen etwas über die Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit mitteilen. Natürlich kläre ich Sie auch über Kosten und Risken eines möglichen Verfahrens auf. Das Erarbeiten von Lösungen, die genau Ihren Zielen und Interessen entsprechen, liegt mir sehr am Herzen. 

Mein Tätigkeitschwerpunkt: Das Erbrecht

Da es bei erbrechtlichen Angelegenheiten, um ein Thema geht, das allen Menschen unangenehm ist, ist es für einen Anwalt wichtig, nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl zu besitzen. Man sollte die individuellen Lebensumstände und Bedürfnisse seiner Mandanten verstehen und berücksichtigen. Deshalb sehe ich mich nicht nur als Anwalt, sondern auch als Vertrauensperson, der Sie alle Ihre Fragen stellen können. 

Auch im Erbrecht ist es wichtig, sich frühzeitig mit möglichen Schwierigkeiten auseinanderzusetzen, damit alles rechtlich einwandfrei geregelt werden kann. Sowohl beim Erben als auch beim Vererben kann man Fehler begehen, die einem in Zukunft große Probleme bereiten können. Sichern Sie sich ab und gehen Sie klug vor! Ob es nun um die vorausschauende Erstellung eines Testamentes geht oder darum, die rechtlichen Angelegenheiten eines kürzlich verstorbenen Mitmenschen zu klären: Ich stehe Ihnen mit meiner fachlichen Kompetenz und meiner Erfahrung zur Verfügung und unterstütze Sie bei jedem Schritt, der getan werden muss. 

Ich berate Sie gerne – egal welches Anliegen Sie haben,  Ihr Dr. Hanns-Georg Fricke

Rechtsanwalt Fricke und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Dr. Fricke & Collegen PartG mbB beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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