Dr. Karin Schwegler, Ihre Fachanwältin für Erbrecht in Erlangen
Ich beschäftige mich seit Jahren mit den Gebieten des Familien- und Erbrechts. Ziel meiner Tätigkeit ist nicht nur die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche, sondern auch der Ausgleich wirklicher Interessen.
Meine Kompetenzen
Ich absolvierte mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Seit 2005 bin ich Fachanwältin für Erbrecht. Darüber hinaus bin ich zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT).
So arbeite ich für Sie
Ich stehe Ihnen sowohl bei der Regelung Ihres Nachlasses als auch bei Erbstreitigkeiten aller Art zur Seite. Dabei ist mir ein einfühlsamer Umgang mit meinen Mandanten sehr wichtig. Wir besprechen emotionale und wichtige Themen und finden im Anschluss gemeinsam die optimale Lösung für Sie. Ich achte dabei stets auf Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit immer mit Blick auf die Kosten.
Meine Spezialisierung auf Erbrecht
Eine Frage, die sich früher oder später nahezu jeder stellt, ist die Vorsorge für den eigenen Todesfall. Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten seinen Nachlass zu regeln, z. B. via Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag. Hierbei sind jedoch nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern auch individuelle Besonderheiten und Wünsche zu beachten. Hier berate ich Sie stets mit der nötigen Sachlichkeit und dem angebrachten Einfühlungsvermögen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
So finden Sie mich in Erlangen
Meine Kanzlei liegt in der Henkestraße 114, 91052 in Erlangen. Unweit meiner Kanzlei liegt die Haltestelle »Schellingstraße/MVC« die von den Buslinien 20 und 294 angefahren wird. Von dort aus sind es nur wenige Meter bis zu meiner Kanzlei. Wenn Sie weitere Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, schreiben Sie mir gerne eine unverbindliche Nachricht. Am besten nutzen Sie dazu das Kontaktformular auf der rechten Seite. Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Herzliche Grüße
Ihre Anwältin Dr. Karin Schwegler