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Peter Bayh

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Rechtsanwalt
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Peter Bayh – Ihr Rechtsanwalt in Stuttgart

Als Gründungsmitglied der Kanzlei Bayh & Fingerle freut es mich, Sie auf meiner Profilseite zu begrüßen. Im Folgenden möchte ich mich und meine Arbeit kurz vorstellen und einen Eindruck vermitteln, wie ich als Anwalt arbeite. Wenn Sie Frage an mich haben, nutzen Sie gerne das Kontaktformular oder rufen Sie mich einfach an. Falls ich gerade nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Meine Vita. Meine Kompetenzen.

Seit 1977 bin ich als Rechtsanwalt tätig. Schon damals war der Sitz meiner Kanzlei in der Königsstraße 22. Seit 1983 bin ich geschäftsführender Gesellschafter von Peter Bayh & Fingerle. 1991 gründete ich zusammen mit den Rechtsanwälten Andreas Pitsch und Uwe Hoffmann die überörtliche Sozietät mit Standorten in Stuttgart und Chemnitz, die bis dato besteht und mittlerweile zu einer Partnerschaft umstrukturiert wurde.

Neben meiner Arbeit als Anwalt referiere ich an der SFG Akademie für Forderungsmanagement und bin Dozent an der Universität Bochum. Als Fachautor vermittle ich meine Erfahrungen und mein Wissen zu Themen wie Inkasso und Forderungsrecht.

Zu meinen Schwerpunktthemen in der Kanzlei Bayh & Fingerle gehören die Bereiche Inkasso und Forderungsrecht. Darüber hinaus habe ich langjährige Erfahrung und absolvierte Lehrgänge im Bereich Betriebswirtschaft und Steuerrecht vorzuweisen. Ebenso im Familienrecht und der Vermögensauseinandersetzung, der Unternehmensnachfolge, dem Insolvenzrecht sowie der Insolvenzvermeidung.  

Inkasso – Wie sollte man bei ausstehenden Forderungen vorgehen?

Unbezahlte Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen sind für Unternehmen nicht nur ein nerviger und mühsamer Aufwand. Nicht selten sind Sie auch schwer geschäftsschädigend oder können sogar das Aus für den Betrieb bedeuten. Werden die entsprechenden Forderungen nicht frühzeitig an den Schuldner vermittelt und ist dieser inzwischen zahlungsunfähig, hat das Unternehmen schlechte Aussichten. Gerade kleineren Betrieben werden nicht beglichene Rechnungen nach großen Aufträgen schnell zum Verhängnis.

Nun ist das Verschicken einer Mahnung oder ein anderes forderungsrechtliches Vorgehen nicht immer so leicht, wie es sich anhört. Schließlich ist das Forderungsrecht nicht unkompliziert und alle Vorgehensweisen bedürfen juristischer Richtigkeit. Zusätzlich möchte der Betrieb ungern seinen Kunden durch zu frühes oder unsensibles Inkasso verärgern.

Hier lohnt es sich, einen Außenstehenden einzubinden, der die Angelegenheit seriös und emphatisch bearbeitet. Dieser kennt die Feinheiten des Forderungsrechts und weiß, welches Verhalten in der individuellen Situation angebracht, rechtlich abgesichert und erfolgsversprechend ist.

Gerne bin ich bei allen Fragen und Angelegenheiten Ihr Ansprechpartner. Mit fachlichem Knowhow und dem richtigen Gespür und Fingerspitzengefühl kann ich Sie wirksam unterstützen.

 

Rechtsanwalt Bayh und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei BAYH & FINGERLE Rechtsanwälte Partnerschaft beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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