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Yvonne Bayerlein

Yvonne Bayerlein

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Peter Bayerlein

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin Yvonne Bayerlein, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Kempten

Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de!  Ich möchte mich Ihnen kurz vorstellen und Ihnen auf dieser Seite einen Eindruck von meiner Arbeit und meinen Dienstleistungen geben.

Wenn Sie fundierten Rechtsrat und rechtliche Unterstützung benötigen, bin ich gerne für Sie da. Nehmen Sie über das Kontaktformular gleich hier auf der Seite Kontakt mit mir auf oder melden Sie sich direkt in der Kanzlei. Sie erreichen mich dort direkt oder können mir auch gerne eine Nachricht hinterlassen Ich melde mich auf jeden Fall umgehend zurück.

Studium und Werdegang

Ich bin seit 1998 als Anwältin zugelassen; mein Studium der Rechtswissenschaften habe ich an der Universität Augsburg absolviert, mein Rechtsreferendariat hier in Kempten im Allgäu. Das Arbeitsrecht ist mein Tätigkeitsschwerpunkt, in diesem Rechtsgebiet habe ich einen hohen Grad der Spezialisierung erreicht. Ich war umfangreich in der Schulung für Betriebsräte aktiv und habe Fortbildungen im Betriebsverfassungsrecht abgehalten. Durch meine reichhaltige Erfahrung und meine vertieften Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet darf ich hier den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen.

Mein Tätigkeitsschwerpunkt, das Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dieses Rechtsgebiet ist ein weites Feld, das sich beständig verändert. Der Arbeitsplatz ist Menschen sehr viel wert; im deutschen Recht genießen Arbeitnehmer einen hohen Schutz (Kündigungsschutz) und besondere Rechte. Ein „Hire & Fire, wie man es aus anderen Ländern kennt, ist hierzulande kaum möglich. Beide Seiten, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, sind durch den Arbeitsvertrag an umfangreiche Verpflichtungen gebunden. Besteht kein Arbeitsvertrag (das gibt es tatsächlich, ist aber nicht zu empfehlen), so greifen die gesetzlichen Bestimmungen zum Beispiel zu Arbeitszeit, Urlaub, Pausen usw.

Ein Arbeitsvertrag kann von den Vertragsparteien frei ausgehandelt werden, vorausgesetzt, er enthält alle rechtlichen Besonderheiten, die zwingend einzuhalten sind. Weil ein Arbeitsvertrag die wesentlichen Bedingungen einer beruflichen Tätigkeit enthält, sollte er aber individuell gestaltet werden. Schließlich will man ja lange damit zufrieden sein. Bei der Gestaltung und bei der Überprüfung von Arbeitsverträgen stehe ich Ihnen gerne mit meinem Rat und meine Erfahrung zur Seite – wie auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Legen Sie Ihr Anliegen in meine Hände - ich freue mich auf Sie!

Rechtsanwältin Bayerlein und ggf. weitere Kollegen aus der Kanzlei Dr. Botzenhardt, Süskind, Menth, Bayerlein, Mailer, Schnetzer beraten Sie zu diesen Rechtsgebieten:
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