Ich vertrete und berate Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei:
- Ehevertrag und Eheschließung,
- Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- Lebenspartnerschaftsverträge und Aufhebungsverfahren,
- Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen,
- Unterhaltsrecht,
- Elterliche Sorge,
- Umgangsrecht,
- Gewaltschutzrecht,
- Kindschaftsrecht,
- Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
- Abstammung und Adoption,
- Namensrecht,
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften.
Sie werden von mir sowohl außergerichtlich, wie auch im Prozess vertrauensvoll, kompetent und effizient beraten und betreut.
Als Fachanwältin für Familienrecht, beschäftige ich mich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Fragestellungen, die in die oben genannten Bereiche fallen.
Wenn Sie meine Beratung in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie mich über das Kontaktformular und vereinbaren bitte einen ersten Termin mit mir.
Wir werden über ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der geeigneten außergerichtlichen und / oder gerichtlichen Schritte.
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.

