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Wichtige Rechtsprechung für Makler, Immobilienverkäufer oder Vermieter: Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei aktuelle Entscheidungen zu den Informationspflichten von Geschäftsleuten, die Anzeigen zu Immobilien mit Energieausweis veröffentlichen, getroffen. Danach ist jeder Geschäftsmann, der eine solche Immobilienanzeige veröffentlicht, verpflichtet, die nach der Energiesparverordnung erforderlichen Angaben in der Anzeige bekanntzumachen.




