der Gestaltung von Kaufverträgen,
der Überprüfung der Wirksamkeit von Kaufverträgen,
der Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
der Geltendmachung von Ansprüchen aus Gewährleistung wegen Mängeln der Kaufsache (= Nachbesserung, Wandelung, Schadensersatz),
der Geltendmachung von Rechten und Pflichten beim Verbrauchsgüterkauf, bei Haustürgeschäften, bei Fernabsatzgeschäften, bei Teilzahlungsgeschäften und Ratenlieferungsverträgen
Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Kaufrecht setze ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren effizient und kompetent durch.
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Wir werden über Ihren Fall ausführlich sprechen können. Anschließend kläre ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Sache auf.
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