Tätigkeitsbeschreibung
Das Arbeitsrecht ist besonders stark gekennzeichnet durch eine ständig veränderte Gesetzgebung und Rechtsprechung. Gerade im Arbeitrecht macht sich daher die frühzeitige Einschaltung eines kompetenten Anwalts bezahlt. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und keine Fristen versäumt werden.
Ich berate und vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Damit besteht Einblick in die notwendigen taktischen Überlegungen beider Seiten.
Neben den individualarbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden dabei auch kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten wie z.B. Fragen des Betriebsverfassungsrechts abgedeckt. Zu meinen Tätigkeitsfeldern gehören daher unter anderem:
Umfassende Interessenvertretung bei der Kündigung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Hierzu zählt vor allem die Beratung und Prozessvertretung, die Vertretung bei Abfindungsverhandlungen und das Prüfen/Erstellen von Abwicklungsvereinbarungen
Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis
Z.B. bei Abmahnung, Vergütung, Urlaub, Teilzeit, Mobbing, Diskriminierung
Arbeitszeugnisprüfung
Prüfen und Erstellen arbeitsrechtlicher Vereinbarungen aller Art
Gerne können Sie sich auf meiner Homepage näher informieren und einen ersten Besprechungstermin mit mir vereinbaren.