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Michael Heinz

Michael Heinz

Rechtsanwalt mit
Schwerpunkt Sozialrecht
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Tätigkeitsbeschreibung
Ich berate und vertrete Sie schwerpunktmäßig in Fällen mit Bezug zum Sozialrecht, insbesondere bei

Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenrecht),
Sozialhilferecht ,
Behindertenrecht und
Rechte der sozialen Förderung, wie Kindergeld, Erziehungsgeld, BaföG

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht berate und vertrete ich Sie beispielsweise bei Fragen der Bemessungshöhe, Fälligkeit oder Rückforderung von Beiträgen im Sozialversicherungsrecht.

Wir vertreten Sie bundesweit sowohl außergerichtlich gegenüber Behörden oder Leistungserbringern, wie z.B. Krankenhäuser oder Versicherungen, wie auch in allen sozialgerichtlichen Verfahren vor allen Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht.

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.

Wir werden dann über Ihren Fall ausführlich sprechen können. Anschließend berate ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Sache.

Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie unsere Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.