Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen mit Bezug zum Ausländer- und Asylrecht, insbesondere auch in folgenden Angelegenheiten:
Asylantrag,
Ablehnung des Asylantrag,
Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen,
Ausweisung,
Abschiebung, Abschiebungsschutz, Abschiebungshaft,
Duldung,
Aufenthaltsrecht mit Blick auf Ausbildung und Beruf,
Visaverfahren,
Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt EU,
Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen,
Familienzusammenführung,
Probleme bei der Eheschließung,
ausländerrechtliche Probleme bei der Geburt eines Kindes,
Arbeitsmigrationsrecht / Beschäftigungserlaubnisse für qualifizierte ausländische Arbeitnehmer und Flüchtlinge,
Blaue Karte EU,
selbständige Tätigkeit in Deutschland,
Ausländerstrafrecht (z.B. Scheinehe, Residenzpflicht, Urkundsdelikte)
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Migrationsrecht setze ich Ihre Interessen sowohl außergerichtlich wie auch im gerichtlichen Verfahren effizient und kompetent durch.
Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.
Wir werden über Ihr Anliegen ausführlich sprechen können. Anschließend kläre ich Sie über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten in Ihrer Sache auf.
Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.
Kanzlei:
Kanzlei Becker & Leutheuser
Anschrift:
Peuntgasse 3
90402 Nürnberg
Deutschland
Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV
Arbeitsgemeinschaft Ausländerrecht des DAV
Deutsch-Türkische Juristenvereinigung