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Hansjürgen Sachsenmaier

Hansjürgen Sachsenmaier

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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Seit 1983 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Erbrecht berät er Familienunternehmen und Privatpersonen. Des Weiteren verfügt er über tiefgehende Kenntnis und Erfahrung im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Transportrechts.
Tätigkeitsbeschreibung
Meine Kanzlei berät und vertritt Sie vertrauensvoll bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sowohl außergerichtlich wie auch im Prozess, insbesondere bei:

Erbschaftsauseinandersetzungen,
Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen
wie Testament und Vermächtnis,
Pflichtteil,
Enterbung und
Erbschaftsteuer

Ich habe mich seit vielen Jahren auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Erbrecht bin ich daher Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Erben und Vererben.

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren einen ersten Termin mit mir.

Wir werden dann über Ihre rechtlichen Sorgen ausführlich sprechen können und Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten beraten.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abklären.

Besuchen Sie meine Homepage und lernen Sie meine Kanzlei und ihre Mitarbeiter näher kennen.
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