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Betäubungsmittelgesetz - BTMG: Auch der Besitz kann strafbar sein

Letzte Aktualisierung am 2023-03-03 / Lesedauer ca. 6 Minuten

Das Betäubungsmittelgesetz - BtMG

In Deutschland gibt es zur Bekämpfung von Drogenhandel bzw. Drogenbesitz das Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG. Ein Verstoß gegen das BtMG wird mit Strafe geahndet. Als Straftatbestände gelten der Anbau, die Herstellung, der Handel, die Veräußerung sowie die Einfuhr oder Ausfuhr verbotener Substanzen.

Steht eine Verurteilung im Raum, ist entscheidend, ob die besessene oder verkaufte Substanz bzw. Droge hierzulande auf der Betäubungsmittelliste steht. In den Anlagen I bis III des BtMG sind die Stoffe gelistet, die vom BtMG erfasst sind.

Grundsätzlich ist bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe möglich.

Welche Substanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz?

Unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) fallen verschiedene Arten von psychoaktiven Substanzen, die eine Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben und zur Veränderung des Bewusstseins oder des Verhaltens führen können.

Stoffe, die in Deutschland verboten sind, sind Heroin, Cannabis / Marihuana, LSD, Kokain, Amphetamin, Metamphetamin, Ecstasy, Crack, Speed, alle Abwandlungen davon und viele weitere sogenannte Mode- oder Designerdrogen. Die meisten haben einen raschen und oft verheerenden Einfluss auf die Psyche eines Menschen.

Betäubungsmittel - BTM in der Therapie

Betäubungsmittel werden andererseits in einer medizinischen Therapie beispielsweise zur Entwöhnung eingesetzt, wie Methadon oder auch Heroin in entsprechenden Programmen. Nicht zuletzt zählt dazu auch Morphin auch als Morphium bekannt, das im Rahmen der Schmerzlinderung bzw. in der Palliativstation zum Einsatz kommt. In Krankenhäusern bzw. im Rahmen eines Entwöhnungsprogramms sind diese Stoffe - streng kontrolliert und abgezählt - zugelassen. Wer diese Mittel zu Hause besitzt oder damit handelt ohne entsprechendes ärztliches Attest, macht sich jedoch ebenfalls strafbar.

Mit wieviel Strafe muss man im Drogenstrafrecht rechnen?

Das Betäubungsmittelgesetz regelt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen das BtMG in den §§ 29 ff. BtMG. Bereits der Drogenbesitz ist strafbar.

Verstöße gegen das BtMG können, je nach Schwere des Betäubungsmitteldeliktes, von Drogenvergehen bis Drogenverbrechen, zu ein bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe führen.

Grundtatbestände bei illegalem Kontakt mit Drogen sind der Besitz, der Anbau oder das Handeltreiben. Sie sind bei Drogenbesitz eigentlich immer gegeben. Auch der Besitz einer ganz geringen Menge Betäubungsmittel, etwa der sog. Eigenbedarfsmenge, ist strafbar. Allerdings ist das Strafmaß noch überschaubar. So ist mit einer geringen Geldstrafe zu rechnen, aber auch die Einstellung des Verfahrens ist möglich oder aber eine Haftstrafe bis fünf Jahre.

Was bedeutet der Begriff der nicht geringen Menge?

Handelt es sich jedoch um den Besitz einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln, dann reicht die Strafe von einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren Gefängnisstrafe. Eine nicht geringe Menge orientiert sich nicht an der Gewichtsmenge. Vielmehr geht es um die Wirkstoffmenge. Eine nicht geringe Menge Cannabis z.B. entspricht einem Wirkstoffanteil von 7,5 g THC (Tetrahydrocannabinol), bei Kokain beginnt die nicht geringe Menge bei einem Wirkstoffanteil von 5,0 g Cocainhydrochlorid, bei Heroin liegt die Grenze bei 1,5 g Heroinhydrochlorid. Weitere Grenzwerte sind z.B. bei Amphetamin 10 g, Methamphetamin 5 g, Fentanyl 75 mg oder MDMA mit einem Grenzwert von 30 g. Beim Anbau von Marihuana bzw. Cannabispflanzen wird es noch komplizierter und es ist dringend empfehlenswert sich den Rat und die Unterstützung eines Anwaltes für BtMG zu suchen und ihn mit der Verteidigung zu beauftragen, auch wenn es sich bei Cannabis wie auch bei Haschisch dem Gesetz nach um eine sog. weiche Droge handelt.

Ist der Missbrauch von Dopingmitteln auch ein Fall für den Anwalt für BtMG?

Bestimmte Dopingmittel sind ebenso wie Drogen verbotene Stoffe. Welche Substanzen unerlaubt sind ist im Anti-Doping-Gesetz, AntiDopG, geregelt. Es handelt sich dabei überwiegend um anabole Substanzen, einem künstlich hergestellten Testosteron. Die Einnahme von anabolen Steroiden kann bei Missbrauch u.a. zu Leberschäden, Krebs und Herzinfarkten bis hin zu psychischen Erkrankungen führen. Verboten ist sowohl das Herstellen, Veräußern, Abgeben oder sonstiges Inverkehrbringen von Dopingmitteln, als auch der Erwerb, der Besitz und die Einfuhr nach Deutschland sowie das Handeln damit. Selbstdoping oder Eigendoping ist dann strafbar, wenn die Absicht besteht an einem organisierten Wettbewerb teilzunehmen, sowie die Teilnahme an Wettbewerben unter Dopingeinfluss.

In einer Kanzlei für BtMG sind in der Regel auch Anwälte mit Schwerpunkt für die meisten Straftatbestände bei Dopingvorwürfen.

Wer trägt die Kosten für ein Strafverfahren?

Kommt es zu einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das BtMG, so trägt der Beschuldigte die vollen Anwaltskosten sowie die Verfahrenskosten. Nur bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die Verfahrenskosten sowie die gesetzlichen Anwaltskosten. Wurde mit dem Anwalt ein anderes Honorar z.B. pauschal vereinbart, muss diese Differenz selbst gezahlt werden. Wird das Verfahren eingestellt, ist die Frage zu klären, zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Denn bei Einstellung bereits im Ermittlungsstadium, sieht das Strafprozessrecht keine Erstattung der Anwaltskosten des Beschuldigten vor. Lediglich nach Eröffnung des Hauptverfahrens besteht die Aussicht auf Kostenerstattung des Beschuldigten. Genau diese Eröffnung, also die Anklageerhebung, ist es jedoch, die ein Beschuldigter mit der Beauftragung eines Strafverteidigers verhindern will.

Geld sparen mit einem Strafverteidiger?

Wird man wegen Verstoß gegen das BtMG zu einer Geldstrafe verurteilt, wird oftmals ein hoher Tagessatz angesetzt. Ein Strafverteidiger studiert die Ermittlungsakte und kann so eine optimale Strafverteidigung ausarbeiten. Erreicht ein Strafverteidiger die Einstellung des Verfahrens und dies bestmöglich bereits im Ermittlungsverfahren, trägt man als Beschuldigter lediglich die Anwaltskosten. Diese sind meist niedriger als die bei einer Verurteilung angesetzte Geldstrafe und man ist nicht vorbestraft.

Was tun, wenn man Beschuldigter in einem Strafverfahren ist?

Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist mit Strafe zu rechnen. Handelt es sich dabei um den Vorwurf des Besitzes einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln kann dies zu hoher Gefängnisstrafe führen. In Konflikt mit der hochkomplexen Rechtsmaterie des Betäubungsmittelstrafrechts ist es daher wichtig sich die Unterstützung eines Anwaltes zu holen. Als Strafverteidiger kann er Akteneinsicht bei den zuständigen Ermittlungsbehörden einfordern und sich dadurch schnellstmöglich einen Überblick über das laufende Ermittlungsverfahren verschaffen. Mit seiner Unterstützung kann unter Umständen selbst bei einer hohen Straferwartung eine Gefängnisstrafe vermieden werden. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Oft können bei einer Hausdurchsuchung gefundene Drogen nicht eindeutig einem Verdächtigen zugeordnet werden.

Betäubungsmittelabhängigkeit und Drogenerwerb

Dem Gesetzgeber ist bewusst, dass Drogenbesitz und eine Betäubungsmittelabhängigkeit oft in engem Zusammenhang stehen. Das Strafrecht hat für diese Fälle durch § 35 BtMG die Möglichkeit geschaffen, dass der Täter eine ambulante oder stationäre Therapie in einer Entziehungsanstalt antritt anstelle einer Gefängnisstrafe. Voraussetzung ist jedoch in der Regel eine Verurteilung von maximal zwei Jahren Haftstrafe.

Führerscheinentzug bei Drogendelikten möglich?

Das Gesetz kennt bei Drogendelikten im Straßenverkehr kein Pardon. Zu gefährlich für andere und sich selbst ist es, wenn ein Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss aktiv am Verkehr teilnimmt, denn der Einfluss von Drogen kann unter anderem zu Wahrnehmungsstörungen führen und das Reaktionsvermögen herabsetzen. Einem Ersttäter wird zusätzlich zu einem meist hohen Bußgeld ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt, ein Wiederholungstäter muss auch mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen. Das Fahren unter Drogeneinfluss wird erst einmal als Ordnungswidrigkeit eingestuft, es drohen in der Regel zwei Punkte in Flensburg. Kommt es dabei jedoch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so handelt es sich um eine Straftat und kann zum Führerscheinentzug führen.

Schon der Drogenbesitz allein kann den Führerscheinentzug zur Folge haben, denn dies kann als Indiz für den Eigenkonsum gewertet werden. Da damit die Fahreignung angezweifelt werden muss kann es sein, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde meldet und den Führerscheinentzug anordnet. Bevor man nach einer gerichtlich angeordneten Sperrfrist die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis beantragen kann, muss man die Teilnahme einer umfangreichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen können.

Warum ist ein Anwalt für Strafrecht bei Drogenstraftaten so wichtig?

Ein Rechtsanwalt im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts wird als Verteidiger oder Pflichtverteidiger alles daran setzen seinem Mandanten die bestmögliche Verteidigung zu bieten. Er wird bereits den Vorwürfen von Polizeibeamten bei einer Vernehmung im Ermittlungsverfahren entschieden entgegentreten und prüfen, ob ein Tatverdacht entkräftig werden kann. Dies wäre z.B. wegen möglicherweise fehlerhafter Zuordnung der Betäubungsmittel durch die Polizei der Fall. Auch eine Einstellung des Verfahrens ohne negative Folgen, wie ein Eintrag ins Führungszeugnis seines Mandanten, wären so möglich. Ein Anwalt für BtMG verteidigt seinen Mandanten / seine Mandantin nicht nur bei Drogendelikten, sondern auch bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) oder dem AntiDopG. Er kennt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung (DmMV) und auch im Jugendstrafrecht kennt er sich meist bestens aus, um Jugendliche und Heranwachsende verteidigen zu können, wenn sie mit Drogen in Berührung gekommen sind.

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