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Was ist Filesharing und wer haftet?

Letzte Aktualisierung am 2017-04-06 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Warum Filesharing illegal ist

Im Internet gibt’s vieles kostenlos. Mit einem großen Irrtum jedoch muss aufgeräumt werden. Was ich frei ansehen oder anhören kann (z.B. Audio-Dateien, Videos, Spiele), hat in aller Regel trotzdem einen Eigentümer. Der stellt Inhalte zwar online zur Verfügung, tut dies aber um Appetit zu machen oder um später etwas zu verkaufen. Einen Film oder Audio-Track der mir gefällt, kann ich online genießen. Lade ich ihn aber via Download auf meine eigene Festplatte herunter um ihn für mich zu nutzen, aufzubewahren, an meine Freunde weiterzugeben, droht Ärger. Unter Umständen geht’s ans Bezahlen, wenn man sich dabei erwischen lässt.

Durch private Nutzung von Medien erlaubt

Im Internet haben sich so genannte Tauschbörsen etabliert - Portale, über die man Bücher, Filme, Videos, Musik, Spiele etc. mit anderen Mitgliedern des Portals tauschen kann. Diese Praxis nennt man neudeutsch Filesharing. Problem: Für die dort angebotenen Werke gilt so gut wie immer ein Urheberschutz. Allein der Urheber bzw. der Eigentümer der Rechte darf bestimmen, was mit seinem Werk geschieht. Selbst wenn man eine CD oder DVD regulär im Laden kauft, darf man sie nicht kopieren und anderen zur Verfügung stellen, sondern ausschließlich privat nutzen. Die Inhalte einer selbst gekauften DVD in einem Portal hochzuladen und sie dort zur weiteren Nutzung anzubieten, wird als Verstoß gewertet und kann echten Ärger verursachen.

Filesharing kann teuer werden

Die Praxis des Filesharing verursacht wirtschaftlichen Schaden. Aus diesem Grund versuchen die Rechteinhaber, in der Regel die Inhaber großer Musik- oder Filmverlage, dem lebhaften Treiben der Filesharer und Tauschbörsen Einhalt zu gebieten. Das tun sie mit Nachdruck. Sie schöpfen die gesamte Bandbreite der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel aus, um einerseits abzuschrecken und um sich andererseits den entstandenen Schaden bezahlen zu lassen. Ihre bekannteste Waffe gegen das Filesharing ist die Abmahnung , begleitet von einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und hohen Schadenersatzforderungen samt dazu gehörenden Kosten für den Anwalt. Die Forderung sollte sich laut Gesetz zwar an dem angerichteten Schaden orientieren, sie steht jedoch in der Realität in keinem Verhältnis dazu und beträgt meist ein Vielfaches davon. Zahlreiche Mitglieder von Tauschbörsen können ein (trauriges) Lied davon singen.

Vorsicht vor Filesharing-Fallen

Rechte-Eigentümer beauftragen meist spezialisierte Unternehmen mit der Überwachung von illegalem Filesharing (häufig Anwaltskanzleien). Die registrieren mit extra dafür gemachten Programmen die Aktivitäten der Filesharer und ermitteln deren Identität über die verwendete IP-Adresse. Was dann folgt ist Routine: Dem bis dahin meist ahnungslosen Filesharer flattert ein Anwaltsschreiben ins Haus – um den häuslichen Frieden ist es postwendend geschehen. In aller Regel trifft es Jugendliche, die den Verlockungen des Internet nicht widerstehen konnten, bzw. deren Eltern.

Filesharing in der Familie - Haften Eltern oder Kinder?

Vor Gericht wird immer wieder die Frage diskutiert, wer in einer Familie für ein illegales Filesharing haftet bzw. inwieweit die Eltern ihre Kinder kontrollieren müssen. Laut eines BGH-Urteils vom 30. März 2017 müssen Eltern zumindest nachträglich recherchieren, sollten sie das Filesharing nicht selbst begangen haben. Ergibt die Nachforschung, dass sie wissen, welches Familienmitglied die Straftat begangen hat, müssen sie den Namen nennen - oder haften selbst (I ZR 19/16 - Loud). Ein anderes BGH-Urteil kommt zum Ergebnis, dass Eheleute sich nicht gegenseitig überwachen müssen und dass - sollten beide die Tat verneinen - eine Schadenersatzhaftung des Anschlussinhabers ausscheidet, da grundsätzlich auch ein Dritter den Download in Gang gesetzt haben könnte (AZ I ZR 154/15 - Afterlife) .

Abmahnung wegen Filesharing - was tun?

Wenn ein solches Anwaltsschreiben mit einer saftigen Abmahnung eintrudelt, ist Ruhe die erste Bürgerpflicht - auch und besonders dann, wenn der Sohnemann der Filesharer war. Zuviel Ruhe ist jedoch auch nicht gut, denn auf das Anwaltsschreiben muss zwingend eine Reaktion erfolgen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nämlich mit einer Frist versehen, die, um den Druck zu erhöhen, oft eng gesetzt ist. Guter Rat: Kontaktieren Sie einen Anwalt. Der wird Sie nicht nur beruhigen, er wird zunächst überprüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Ist dies zweifelsfrei der Fall, wird er überprüfen, ob die gesetzte Frist akzeptabel, und ob der geforderte Schadenersatz gerechtfertigt ist. Schlecht beraten ist, wer zu schnell (und ohne Rechtsrat) handelt. Wer unkritisch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt, weil der die Angelegenheit möglichst schnell aus der Welt schaffen will, legt ein Geständnis ab - und schießt damit unter Umständen ein Eigentor. Ihr Anwalt wird Ihnen zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten, die er für Sie formuliert. Überlassen Sie die richtige Reaktion auf die Abmahnung Internet also lieber einem erfahrenen Fachmann.
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