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Grundgesetz: Beschwerden sind nur möglich, wenn Sie selbst betroffen sind

Letzte Aktualisierung am 2016-06-20 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Das Grundgesetz definiert die Grundrechte

Das Grundgesetz (GG) ist, wenn man so möchte, das heilige Buch unserer Demokratie. Es beherbergt die Grundrechte, legt also fest, welche Rechte jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat. Und zwar nicht gegenüber irgendwem, sondern gegenüber den so genannten Hoheitsträgern - dem Staat also. Aber das ist nicht alles. Die Grundrechte gelten nicht nur gegenüber staatlicher Gewalt, sie beziehen sich auch auf das Rechteverhältnis der Bürger untereinander. Und zwar in dem Sinn, dass ein Bürger, der sich in seinen Grundrechten durch einen anderen Bürger oder eine juristische Person beeinträchtigt sieht, gegenüber dem Staat einen Anspruch hat, diese Beeinträchtigung zu beseitigen. Wächter über das Grundgesetz ist das Bundesverfassungsgericht. Zum Schutz des GG kann es allerdings nicht aktiv und von sich aus tätig werden; es muss "angerufen" werden. Das bedeutet: Wer einen Verstoß gegen die Grundrechte / das Grundgesetz anzeigen möchte, muss dies dem Verfassungsgericht gegenüber schriftlich kundtun. Wichtig: Das Verfassungsgericht ist kein "normales" Gericht. In ihren Entscheidungen können die Hüter des Grundgesetzes weder Schmerzensgeld zuerkennen noch ein Strafmaß mindern. Die Verfassungsrichter können z.B. lediglich (aber mit entsprechend weitreichenden Auswirkungen) überprüfen, ob eine von einem deutschen Gericht getroffene Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Tut sie das nicht, hebt das Verfassungsgericht die Entscheidung auf und verweist sie an die Gerichte zurück.

Was tun bei einem Verstoß gegen die Grundrechte?

Das Rechtsmittel, das jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung steht, um einen Verstoß gegen seine Grundrechte (das Grundgesetz) anzuzeigen, ist die Verfassungsbeschwerde. Dass es für diesen Weg Hürden geben muss, ist klar. Nicht jede Beschwerde eines Bürgers, der sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, wird vom Verfassungsgericht zugelassen. Die Filter sind empfindlich fein eingestellt; eine Verfassungsbeschwerde wird in der Regel nur dann zugelassen, wenn der Kläger zuvor den Rechtsweg erschöpft hat, also den Weg durch alle Instanzen absolviert und alle Rechtsbehelfe ausgeschöpft hat (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde). Das Gros der verfassungsgerichtlichen Urteile beschäftigt sich daher mit Gerichtsentscheidungen der letzten Instanz.

Nicht jede Verfassungsbeschwerde wird angenommen

Wer vor dem Verfassungsgericht gegen einen Grundgesetzverstoß klagt, braucht Optimismus: Statistisch gesehen stehen die Chancen nicht allzu gut. Wird eine Verfassungsbeschwerde überhaupt zur Entscheidung angenommen, ist nur eine sehr geringe Anzahl erfolgreich. Die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden liegt Schätzungen zufolge zwischen zwei und vier Prozent. Natürlich gibt es auch Bedingungen: Wer sich mit der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden möchte, muss grundsätzlich selbst, unmittelbar und gegenwärtig betroffen sein. Er muss die Beschwerde schriftlich einreichen und er muss sie begründen. Und es gibt eine Frist: Eine Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen oder Behördenakte muss innerhalb von vier Wochen erfolgen. Ein unbürokratischer Aspekt: Das Verfahren ist kostenfrei.

Die letzte Chance auf Gerechtigkeit

Für manchen Bürger ist die Klage wegen eines Grundgesetzverstoßes und der Gang zum Bundesverfassungsgericht so etwas wie die letzte Chance auf Gerechtigkeit. Entsprechende Fälle geistern regelmäßig durch die Presse. Zwar besteht bei einer Verfassungsbeschwerde, bei der das Grundgesetz auf dem Prüfstand steht, kein Anwaltszwang; ein guter und erfahrener Rechtsanwalt für Verfassungsrecht kann jedoch die Erfolgschancen wesentlich verbessern. Zu seinen Aufgaben gehört z.B. die Einschätzung im Vorfeld, ob eine Beschwerde überhaupt die Chance auf Annahme hat. Einen erfahrenen Anwalt für Verfassungsrecht finden Sie direkt bei uns - und direkt in Ihrer Nähe.
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