Anwalt Reiserecht - Info
Das Reiserecht regelt die aus einem Pauschal-Reisevertrag folgenden Rechte und Pflichten von Reisendem und Reiseveranstalter.
Das nur auf Pauschalreisen anwendbare Reiserecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 651a ff. geregelt.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn verschiedene Reiseleistungen von einem Reiseveranstalter zu einem Produkt zusammengefügt und zu einem Gesamtpreis angeboten werden. Dabei muss es sich um - zumindest zwei - gleichgeordnete erhebliche Leistungen handeln wie:
- Flug & Unterkunft
- Unterkunft & Sprachkurs
- Flug & Mietwagen (Fly & Drive)
- Bahnreise & Unterkunft & Studienprogramm
Eine Pauschalreise im Sinne der §§ 651 a ff. BGB (Reiserecht), liegt beispielsweise nicht vor bei:
- Unterkunft & Verpflegung
- Flug & Transfer.
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