Anwalt Schmerzensgeld
Wer bei einem Verkehrsunfall körperliche oder seelische Verletzungen erleidet, kann dafür vom Verursacher Schmerzensgeld verlangen. Das Schmerzensgeld soll eine Entschädigung für erlittene Schmerzen, Verlust an Lebensfreude und sonstige Beeinträchtigungen darstellen, die letztendlich nicht in einem tatsächlichen Vermögensschaden bestehen.
Für die Bemessung des Schmerzensgeldes spielt maßgeblich eine Rolle, wie schwer die erlittene Verletzung ist, wie lange die Heilbehandlung gedauert hat, welche Folgen nach dem Unfall noch verblieben sind, wie schmerzhaft die Verletzung war, wie stark der Verletzte durch die Verletzung in seinem alltäglichen Leben eingeschränkt war und wie lange.
Um Anspruch auf Schmerzensgeld erheben zu können, muss das Opfer gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, Verletzungen oder Beeinträchtigungen in einer gewissen Intensität und Dauer erlitten zu haben.
Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Tabelle mit Werten für das Schmerzensgeld gibt es nicht. Letztlich entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen, welches Schmerzensgeld im konkreten Fall gegeben wird. Deshalb hängt die Höhe nicht zu Letzt von dem Geschick des Rechtsanwalts, der gegnerischen Versicherung oder der Rechtsprechung am Ort ab.
Damit Sie in Ihrem Fall die besten Chancen auf Erfolg haben, lassen Sie sich am besten möglichst frühzeitig juristisch beraten.
Nehmen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auf. Erkundigen Sie sich nach den Kosten sowie den möglichen Ergebnissen des Erstberatungsgesprächs. Lassen Sie sich erklären, wie es in Ihrem Fall genau weiter gehen würde. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt nach den Möglichkeiten einer Finanzierung seiner Beratungsleistung.
Diese Auskünfte sind - wie gesagt - kostenfrei und verpflichten Sie nicht zur Beauftragung des Rechtsanwalts.
Bedenken Sie jedoch: Eine juristische Beratung kann Ihnen bei einer komplizierten Rechtslage Zeit, Nerven und oftmals auch hohe Folgekosten sparen, die deutlich über den Beratungskosten liegen können.
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