Sie sind in einen Unfall verwickelt, an dem Sie eindeutig nicht schuld sind. Ihr Auto ist zwar demoliert, aber Ihnen ist zum Glück nichts passiert. Ihr Unfallgegner gibt Ihnen Telefonnummer, Adresse und die Daten seines Haftpflichtversicherers. Der wird schon alles regeln - schließlich hat Ihr Unfallgegner seine Schuld ja sogar zugegeben. Sie wollen warten, bis Sie von seiner Versicherung hören. Guter Plan? Kein guter Plan. In aller Regel wird der Versicherer Ihres Unfallgegners versuchen, seine Leistungen an Sie so schlank wie möglich zu halten. Das ist sein gutes Recht - denn schließlich verfolgt er eigene wirtschaftliche Interessen. Und er wird dabei so weit gehen, wie Sie das zulassen.
Autoreparatur und Schmerzensgeld – Ihre Rechte sind wichtig
Das Verkehrszivilrecht regelt Ihre Rechte und Ansprüche, die Sie bei der Regulierung von Schäden gegenüber anderen Personen (oder Unternehmen) haben. Dazu gehören unter anderem die Regulierung von Schäden aus Verkehrsunfällen (z.B. gegenüber dem Versicherer bzw. dem Unfallverursacher), die Zahlung von Schmerzensgeld oder die Reparatur Ihres Fahrzeuges.
Bei Unfällen wird's leicht kompliziert - ein Anwalt hilft
Die Regulierung von Unfallschäden ist an eine komplexe Interessenlage gebunden. Unfallgegner, Versicherer, Gutachter, Gegengutachter, Autowerkstätten - jeder verfolgt (unter Umständen berechtigte?) eigene Interessen. Und wer vertritt Ihre? In diesem Fall ist es problematisch, auf Ratschläge zu vertrauen, mögen sie auch gut gemeint sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, nehmen Sie sich bitte einen Anwalt.
Rechtliche Fallen, auf die Sie achten müssen
Bereits die Schuldfrage ist bei Unfällen häufig strittig. Welcher der Beteiligten hat ihn verursacht? Gibt es ein Mitverschulden anderer Beteiligter? Wenn ja, wie hoch ist deren Haftungsquote anzusetzen? Widersprüchliche Zeugenaussagen, mangelnde polizeiliche Dokumentation, fehlende Beweissicherung - derlei Hürden stehen Ihrem Recht im Wege und sind nur schwer allein zu meistern.
Keine Experimente, wenn es bei einem Autounfall um die Gesundheit geht
Sachschäden mögen ihrem Charakter nach noch recht harmlos sein. Was aber, wenn Ihre Gesundheit betroffen ist und Ihnen Verletzungsfolgen, eine langwierige Krankenhausbehandlung oder sogar Invalidität drohen? Sie sind alleinerziehend - steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu? Und was ist mit Ihrem Verdienstausfall, mit einer eventuellen langfristigen Minderung Ihrer Karrierechancen? Alle diese Schadenersatz-Fragen sind durch das Verkehrszivilrecht geregelt. Und nur ein Anwalt, der Ihre Interessen nachdrücklich vertritt, kann Ihnen hier weiterhelfen. Kontaktieren Sie am besten jetzt gleich unverbindlich einen Rechtsanwalt für Verkehrszivilrecht in Ihrer Nähe!