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Schmerzensgeld: Es gibt keinen gesetzlichen Katalog

Letzte Aktualisierung am 2016-05-12 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Schmerzensgeld

Allgemeines zum Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld ist eine Art Entschädigung für das verursachte Leid. Schmerzensgeld gibt es nicht automatisch, sondern muss vom Unfallopfer gegenüber der Versicherung des Verursachers geltend, d.h. nachgewiesen, werden. Es gibt keinen Schmerzensgeldkatalog, in welchem dokumentiert ist, wie viel Geld es für welche Art von Schmerzen gibt. So kann der Richter in einem entsprechenden Prozess prinzipiell frei entscheiden, wie hoch das Schmerzensgeld im konkreten Fall sein soll.

Höhe des Schmerzensgelds

Es gibt wie gesagt keinen gesetzlichen Katalog inklusiver konkreter Euro-Beträge. Um dennoch eine angemessene Höhe zu ermitteln, werden folgende Faktoren herangezogen:
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Wie schlimm sind diese Verletzungen (Grad der Verletzung)?
  • Wie lange dauerte der Heilungsprozess?
  • Welche Schäden - Schmerzen, Angstzustände, o.ä. - liegen weiterhin vor oder gelten gar als nicht heilbar?
Sicherlich spielen bei der Bemessung auch andere, ähnlich gelagerte Urteile inklusive der dort gezahlten Beträge eine Rolle.

Wer sollte Schmerzensgeld beantragen?

Grundsätzlich kann ein Opfer seine Schmerzensgeldansprüche auch selbst durchsetzen. Allerdings gilt: Es muss jedes Detail genauestens nachgewiesen werden, auch wenn es offensichtlich ist. Häufig müssen Sie als Opfer den Sachverhalt mehrmals darlegen. Wer nach einem Unfall ein eher dünnes Nervenkostüm hat und nicht aufgrund von Formfehlern Nachteile erleiden möchte, wendet sich besser an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Mit Ihrem Anwalt sollten Sie als Erstes auch die Chancen und Risiken in Ihrem Fall besprechen. Denn Schmerzensgeldansprüche werden durchaus auch komplett abgelehnt: So erhielt ein Motorradfahrer gar kein Schmerzensgeld, obwohl er sich bei einer Fahrt über Rollsplit erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Die Richter sahen das aufgestellte Verkehrsschild als ausreichende Warnung an.... - Landgericht Magdeburg (Aktenzeichen 10 O 1092/13).
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