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Nutzungsausfallentschädigung oder doch Mietwagen?

Letzte Aktualisierung am 2016-05-09 / Lesedauer ca. 2 Minuten
Anwalt Nutzungsausfall Nach einem Autounfall können Sie entweder einen Mietwagen ordern oder sich die beschwerliche Zeit mit einer Nutzungsausfallentschädigung versüßen. Auch eine Kombination aus Mietwagen und Entschädigung ist unter Umständen möglich - ein Anwalt kann Sie kompetent beraten.

Grundsätzliches zum Nutzungsausfall

Ist Ihr Auto bei einem Unfall unverschuldet beschädigt worden, können Sie sich einen Mietwagen für die Reparaturzeit oder eine Nutzungsausfallsentschädigung bezahlen zu lassen. Liegt ein Totalschaden vor, besteht Anspruch auf Mietwagen oder Entschädigungszahlung für den Zeitraum der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs. In der Regel legt ein Gutachter fest, wie lange die Reparatur bzw. die Wiederbeschaffung dauern wird, was Grundlage für die Berechnung der Entschädigung ist.

Höhe der Nutzungsausfallsentschädigung

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird in der Regel anhand der Fahrzeugkategorie des Unfallfahrzeugs festgelegt. Bei älteren Fahrzeugen gibt es hierbei Abzüge; insbesondere bei Autos, die älter als zehn Jahre sind. Der zuständige Sachverständige wird Ihnen mitteilen können, wie hoch Ihre Entschädigung voraussichtlich sein wird.

Rechnen lohnt sich

Ob für Ihr Fahrzeug eine Nutzungsausfallsentschädigung oder doch ein Mietwagen günstiger ist, können Sie auch mit Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht ermitteln. Es gibt darüber hinaus Fälle, in denen es Sinn macht, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagen miteinander zu kombinieren. Solche Kombinationsmodelle machen Sie am besten mit einem Verkehrsrechtsexperten geltend.

Entscheidend: Der Faktor Zeit

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein beliebter Streitpunkt, denn die gegnerische Versicherung nimmt gerne eine Kürzung in Höhe oder Zeitraum vor. Vorgeschobener Grund: Die Versicherung des Unfallgegners ist der Meinung, dass Sie zu lange überlegt und die Entschädigung zu spät angemeldet haben. Allerdings dürfen Sie angemessen überlegen und mit einem Anwalt ausführlich beraten. Trotzdem sollten Sie möglichst rasch tätig werden (z.B. Urteil LG Saarbrücken: Urteil vom 07.06.2011 - 13 S 43/11).

Anwalt und Verkehrsrechtschutz

Wenn Sie Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, hat er vielleicht gute Nachrichten für Sie. Denn die Kosten für die anwaltliche Beratung übernimmt ggf. eine Verkehrsrechtschutzversicherung.
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