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Solaranlage: Installation, Betrieb, Vergütung - das sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Letzte Aktualisierung am 2017-05-03 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Solaranlage – nur noch reduzierte Einspeisevergütungen

Unter dem Begriff „Solaranlage“ werden verschiedene Arten von Energieproduktion aus Sonnenlicht und Sonnenwärme zusammengefasst. Meist wird darunter jedoch die (photovoltaische) Stromerzeugung aus Sonnenenergie verstanden. Solaranlagen dieser Art werden durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert. Sie gehören allerdings zu den weniger effizienten Stromerzeugern. Gemessen an der Höhe der Investition in eine solche Anlage sind sie weniger wirtschaftlich als Windkraft, Biomasse und andere grüne Energielieferanten. Wie alle durch das EEG geförderten regenerativen Energien müssen künftig auch neue Solaranlagen bzw. deren Betreiber durch die Novellierungen des EEG mit einer empfindlichen Reduzierung der Förderung zurechtkommen. Strom aus erneuerbaren Energien wird bei Neuanlagen ab einer bestimmten Größe nicht mehr durch eine hohe garantierte Festvergütung gefördert. Die Höhe der Vergütung wird künftig durch Auktionen ermittelt. Unter dem Strich erhoffen sich die Verantwortlichen dadurch eine Reduzierung der Förderkosten, die aus dem Ruder zu laufen drohten. Für Anlagenplaner- und Betreiber ist die Solaranlage als Investitionsmodell damit nur noch bedingt attraktiv.

Solaranlage auch für den Eigenverbrauch nutzen

Auch wenn die Einspeisevergütungen für Strom aus Solaranlagen heute wesentlich niedriger liegen als noch vor ein paar Jahren, kann sich die Investition in eine solche Anlage trotzdem lohnen. Es kommt jedoch sehr auf die Rahmenbedingungen an. Vor nicht allzu langer Zeit konnten Investoren alleine auf eine Amortisierung durch die hohe Einspeisevergütung setzen. Heute wird sich eine Anlage kaum rechnen, die allein aus den Erträgen der Volleinspeisung finanziert werden soll, nicht einmal dann, wenn man mit sehr spitzem Bleistift rechnet. Nutzt man die Solaranlage jedoch auch zur Deckung des Eigenverbrauchs, kann sie sich schon eher lohnen. Wichtige Faktoren bei der Berechnung der Amortisation sind die Gestehungskosten (Anschaffung, Errichtung, Ausbau etc.), die aktuelle Höhe der EEG-Förderung, die Finanzierung und letztlich der Standort. Er bestimmt (durch die Neigung der Solarpaneele, die Ausrichtung und die Anzahl der Sonnenstunden pro Jahr), wie effektiv die Anlage arbeitet und welcher Ertrag zu erwarten ist.

Solaranlagen sind ein Rechenbeispiel

Natürlich sind große Solaranlagen effektiver zu bauen und zu betreiben als kleine. Die Entstehungskosten liegen bei einer kleinen Anlage im Schnitt zwischen 12 und 18 Cent pro KWh erzeugtem Solarstrom. Bezieht man regulären Strom aus der Steckdose, zahlt man als Verbraucher heute wesentlich mehr. Selbst erzeugter Strom, den man auch selbst verbraucht, lässt die Stromkosten also sinken. Leider fällt der Strom bei einer Solaranlage nicht dann an, wenn man ihn gerade braucht. Die komplette Deckung des Eigenbedarfs aus eigener Produktion ist daher eine Illusion und man bleibt auf die öffentlichen Netze angewiesen. Den selbst erzeugten Strom zu speichern, lohnt sich (noch) nicht, denn es stehen keine geeigneten Batteriesysteme zur Verfügung, die günstig genug wären, eine Investition zu rechtfertigen. Überschüssiger selbst produzierter Strom kann aber in die öffentlichen Netze eingespeist werden. Die Netzbetreiber haben gegenüber privaten Produzenten eine Abnahmeverpflichtung. Die Einspeisevergütung, die aktuell noch zu haben ist, beträgt 12,30 ct/KWh für kleine Solaranlagen bis 10 KWp (KilowattPeak, die maximal erzielbare Anlagenleistung). Entscheidend für eine sichere Kalkulation: Die Höhe der Einspeisevergütung gilt ab der Genehmigung der Anlage für 20 Jahre und sinkt innerhalb dieser Zeit auch nicht ab.

Keine Baugenehmigung nötig, aber Ausnahmen kann es trotzdem geben

Wichtig für Häuslebauer, die Solarstrom und seine möglichen Förderungen nutzen möchten: Für eine Solaranlage ist im Regelfall keine Baugenehmigung notwendig. Photovoltaik-Module können frei und nach Gusto am Dach oder an der Fassade angebracht werden (Freianlagen sind dagegen immer genehmigungspflichtig). Die Vorschriften können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden (Landesbauordnung!). Auf der sicheren Seite ist man allemal, wenn man sich beim örtlichen Bauamt nach eventuell bestehenden lokalen Vorschriften erkundigt. Vorsicht: Ausnahmen gibt es dann, wenn Solaranlage und Denkmalschutz kollidieren. In Zweifelsfällen ist immer eine Bauanzeige anzuraten. Damit müssen die Behörden entscheiden, ob eine Solaranlage im Einzelfall genehmigungspflichtig ist oder nicht. Ebenfalls Vorsicht: Betreiber von Solaranlagen gelten vor dem Gesetz als Unternehmer, wenn sie Strom in die öffentlichen Netze einspeisen bzw. an den Netzbetreiber verkaufen. Das hat vor allem steuerrechtliche Konsequenzen, die mindestens mit dem Steuerberater besprochen werden sollten. In Einzelfällen kann eine Solaranlage auch ein nachbarrechtliches Problem aufwerfen (Lichtreflexionen, Blendung). Lassen Sie sich in allen Fragen um Solaranlagen und das Energierecht von einem Anwalt beraten. Bei uns finden Sie einen versierten Anwalt für Energierecht ganz in Ihrer Nähe.
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