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Viele Hände halten ein rotes Herz aus Holz als Symbol der Hilfe ©freepik - mko

Sozialhilfe, Anspruch auf Sozialleistungen

Letzte Aktualisierung am 2020-10-08 / Lesedauer ca. 5 Minuten

Was ist Sozialhilfe?

Leistungen der Sozialhilfe dienen der Grundsicherung eines Menschen. Durch die Grundsicherung soll der sozio-kulturelle Mindestbedarf zur Lebensführung auf gesellschaftlichem Niveau ermöglicht und sichergestellt werden. Es wird also versucht, bestehende soziale Schwierigkeiten durch Belastungen, wie etwa einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, auszugleichen. Durch die gewährten und bereitgestellten Unterstützungsleistungen sollen Betroffene in die Lage versetzt werden, am gesellschaftlichen Leben möglichst unbeeinträchtigt teilzunehmen. Das neue, reformierte Sozialhilferecht in Deutschland ist seit dem 01. Januar 2005 in Kraft getreten. Als zwölftes Buch (SGB XII) ist es in das Sozialgesetzbuch integriert. Es ist in mehrere Kapitel gegliedert und regelt die jeweiligen Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen. Ambulante Hilfe wird verstärkt gefördert, im Gegenzug wird die Leistung stationärer Hilfe auf ihren Bedarf, mögliche Alternativen und Kosten geprüft. Auch zum 01.01.2020 wurden wieder einige Änderungen auf den Weg gebracht um das Sozialhilfegesetz zu verbessern und der Zeit anzupassen.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Leistungsberechtigt ist man, wenn weder der Betroffene selbst, noch seine Angehörigen, noch andere Sozialversicherungsträger für seinen Bedarf aufkommen können.

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

Sozialhilfe-Leistungen werden in der Regel als Geldleistung und nicht als Sachleistung gewährt. Möglich sind:

Hilfe zum Lebensunterhalt (Sicherung des Existenzminimums)

Vorrangig als Geldleistung gewährt für Privathaushalte, dient sie der Abdeckung elementarer Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Hausrat, Körperpflege, Haushaltsenergie und persönliche Bedürfnisse wie die Teilhabe am kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dies gilt besonders für Kinder und Jugendliche. Der Lebensunterhalt wird, je nach Höhe, anhand von insgesamt sechs Regelbedarfsstufen festgelegt. Für die Kostenerstattung von Unterkunft und Heizung werden jeweils die tatsächlich anfallenden Kosten herangezogen. Auch einmalige Leistungen wie Möbel fallen in dieses dritte Kapitel.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sie wendet sich an Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist. Eine Bedürftigeit vorausgesetzt, haben diese Personenkreise Anspruch auf Grundsicherung von in etwa der gleichen Höhe wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt. Grundsicherung ist hierbei gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt vorrangig. Auch sie muss beantragt werden und wird in aller Regel nur jeweils für ein Jahr bewilligt.

Hilfen zur Gesundheit

Mit Wirkung vom 1. Januar 2004 sind grundsätzlich (gem. des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung) alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten gleichgestellt worden. Die gesetzliche Krankenkasse kann frei gewählt werden, sie rechnet dann mit dem Soziahilfeträger ab.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Dieses Kapitel ist seit 01.01.2020 weggefallen und nicht mehr Teil der Sozialhilfe. Es wird jedoch ersetzt durch das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, dem Bundesteilhabegesetz oder kurz BTHG. Es ist als neuntes Buch ebenfalls Teil des Sozialgesetzbuches. Die Eingliederungshilfe soll sich zu einem moderneren Teilhaberecht entwickeln. Es ist in drei Teile gegliedert. Während Teil eins geltendes Rehabilitations- und Teilhaberecht für alle Rehabilitationsträger zusammenfasst, widmet sich Teil zwei dem ehemaligen Kapitel Sechs aus dem SGB XII und erhebt es dadurch zu einem eigenen Leistungsgesetz. Teil drei regelt das weiterentwickelte Schwerbehindertenrecht. Ziel ist es bezugsberechtigte Menschen mit Behinderung durch mehr Teilhabe und Selbstbestimmung noch geziehlter eine verbesserte Lebenssituation zu ermöglichen. Eine ganzheitliche Bedarfsermittlung soll noch genauer auf die Bedürfnisse des Betroffenen und seine Lebenssituation eingehen.

Hilfe zur Pflege

Die Sozialhilfe bezahlt pflegebedürftigen Menschen die Kosten für die Pflege ganz oder teilweise. Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben pflegebedürftige Personen, soweit weder den Hilfesuchenden noch ihren Angehörigen zuzumuten ist, dass sie die zur Pflege benötigten Mittel aus dem Einkommen und Vermögen selbst aufbringen. Diese Hilfe umfasst etwa häusliche Pflege, Pflege-Hilfsmittel oder auch eine Kurzzeit-Pflege. Pflegebedürftig ist man, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung, egal ob körperlich, kognitiv oder psychisch, die Hilfe anderer notwendig macht. § 61a Begriff der Pflegebedürftigkeit SGB zwölftes Buch.

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Diese Hilfe ist einkommensunabhängig und richtet sich an volljährige Personen, deren Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Zu finden im SGB zwölftes Buch §§ 67 bis 69. Es umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten und reicht von Beratung, persönlicher Betreuung (auch für die Angehörigen), Hilfen zur Ausbildung und Arbeitsplatzsicherung bis hin zur Beschaffung einer Wohnung.

Hilfe in anderen Lebenslagen

Dieses Kapitel umfasst die §§ 70 bis 74. Es befasst sich mit den Themen „Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes“, „Altenhilfe“, „Blindenhilfe“, „Hilfe in sonstigen Lebenslagen“ und „Bestattungskosten“.

Wie und wo wird Sozialhilfe beantragt?

Sozialhilfe wird aus Steuermitteln finanziert. Zuständig, rund um den Bezug von Sozialhilfe, ist das jeweilige kommunale Amt für Soziales und Wohnen, das Sozialamt. Sozialhilfeempfänger haben eine Mitwirkungspflicht, das bedeutet, dass sie Auskunft über ihr Einkommen und ihr Vermögen geben müssen und auch über diesbezügliche Veränderungen. Es bedeutet auch die Einwilligung zu Auskünften ihrer Person von anderen, z.B. Banken, Ärzten etc. sowie die Bereitschaft zu ärztlichen und psychologischen Untersuchungen, wenn dies vom Sozialhilfeträger gefordert wird. Auch Scheidungsurteile oder Unterhaltstitel dürfen angefordert werden.

Braucht man bei Fragen zur Sozialhilfe einen Anwalt?

Die Unterstützung von einem Experten für Sozialrecht lohnt in jedem Fall, denn mit dem Antrag auf Sozialhilfe kommen vielfältige Formalitäten die einzuhalten sind und jede Menge Unterlagen die eingereicht werden müssen auf den Antragsteller zu. Wenn Ihr Antrag auf Leistungen nach dem Sozialhilferecht abgelehnt worden ist, können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Rechtsweg. Zuständig ist entweder das Verwaltungs- oder das Sozialgericht. Es besteht zwar kein Anwaltszwang, wohl aber die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt unterstützen / vertreten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann auch bei Problemen mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt helfen. Er kann Bescheide prüfen und möglicherweise mit den richtigen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Jeder kann in Situationen geraten, in denen er rechtlichen Rat und Unterstützung braucht. Um auch einkommensschwachen Menschen anwaltliche Hilfe zu ermöglichen, gibt es in Deutschland aus diesem Grund die Beratungshilfe, welche die meisten Rechtsgebiete abdeckt. Anrecht auf Beratungshilfe haben nur Bürger, die nachweisen können, dass sie sich aus eigenen Mitteln keinen Anwalt leisten können, etwa in aller Regel, die Empfänger von Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II. Beantragt werden kann ein Beratungshilfeschein dann im örtlichen Amtsgericht. Dieser Beratungsschein ermöglicht es dem Anwalt seine für die Beratung anfallenden Kosten direkt mit dem Gericht abzurechnen. Der Anwalt kann, wenn möglich und notwendig, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nach § 114 ff ZPO (Zivilprozessordnung) für seinen Mandanten stellen. Auch dies ist ein staatliches Mittel um Rechtsschutzgleichheit zu gewährleisten.
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