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Frau die an Depression leidet ©freepik - mko

Was ist ein Strafbefehl?

Letzte Aktualisierung am 2022-07-26 / Lesedauer ca. 3 Minuten

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist die rechtskräftige Verurteilung am Ende eines Ermittlungsverfahrens ohne mündliche Hauptverhandlung. Durch Krimis kennen wir das übliche Prozedere der Strafverfolgung: Erst wird der Beschuldigte vernommen, dann die Anklage erhoben, dann dem Angeklagten der Prozess gemacht. Handelt es sich lediglich um leichte Kriminalität, kann dieser Weg von der Staatsanwaltschaft oftmals durch die Zustellung eines schriftlichen Strafbefehls abgekürzt werden. Sie nimmt dabei ihr Recht in Anspruch, ein "Urteil ohne Verhandlung" erteilen zu dürfen. Voraussetzung eines Strafbefehlsverfahrens ist allerdings, dass der Fall für die Staatsanwaltschaft hinreichend geklärt ist. Im Strafbefehl wird gleich auch das Strafmaß genannt wie z.B. eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Verwarnung.

Was sind die Voraussetzungen eines Strafbefehls?

Nur Delikte die als Vergehen definiert werden, können durch ein Strafbefehlsverfahren abgekürzt werden auch um damit Gerichte und Staatsanwaltschaft zu entlasten. Vergehen gem. § 12 Abs. 2 StGB definiert das Gesetz wie folgt: „Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.“ Um einen Strafbefehl zu erlassen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Diese finden sich in § 407 Abs. 1 und § 408 Abs. 2 StPO. So muss z.B. ein hinreichender Tatverdacht bestehen und die Staatsanwaltschaft muss den Erlass des Strafbefehls beantragen. Inhaltlich kann es sich bei diesen Vergehen um die unterschiedlichsten Straftatbestände handeln wie Ladendiebstahl, Betrug, Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheit am Steuer, einfache Körperverletzung, Sachbeschädigung usw.

Wie geht es nach dem Erlass eines Strafbefehls weiter?

Hat der Staatsanwalt den Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Amtsgericht beantragt, wird der Strafrichter eine Entscheidung gem. § 408 StPO treffen. Er kann den Strafbefehl erlassen, das ist der Fall, wenn er dem Urteil der Staatsanwaltschaft zustimmt. Er kann den Strafbefehl per Beschluss jedoch auch ablehnen. Das wird er machen, wenn er Bedenken hat und den Angeschuldigten nicht für ausreichend verdächtig hält. In diesen Fällen kann der Richter auch, als dritte Möglichkeit, eine Hauptverhandlung ansetzen, um die rechtliche Beurteilung der Tat noch einmal zu prüfen. Die Rechtsfolgen eines Strafbefehls können vom Absehen einer Strafe gem. § 60 StGB bis zu Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Einziehen der Fahrerlaubnis etc. reichen.

Was tun, wenn man einen Strafbefehl erhalten hat?

Wer einen Strafbefehl erhält, muss schnell handeln. Einspruch gegen das Urteil einlegen ist nur innerhalb einer Einspruchsfrist von zwei Wochen möglich. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, sich dagegen zu wehren. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung erfolgen, sollte aber immer vollumfänglich sein. D.h. man spricht sich gleichzeitig gegen Straftat und Strafmaß aus. Informieren Sie sich gern unverbindlich in einem Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt für Strafrecht auf anwaltssuche.de.

Hilfe vom Anwalt

Stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag und erlässt der Strafrichter daraufhin einen Strafbefehl - endet also ein Ermittlungsverfahren mit dem Strafbefehl für den Beschuldigten - so ist es für den Betroffenen am besten sofort zu einem Anwalt zu gehen, der dann als Strafverteidiger / Strafverteidigerin informieren und beraten kann. Sind Sie unschuldig, dann hatten Sie sich sicherlich eine Einstellung des Strafverfahrens erhofft und erwartet. Ein Strafbefehl ist in dieser Situation ein herber Schlag. Ihr Anwalt in seiner Funktion als Verteidiger erwirkt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, erläutert die nächsten Schritte und berät mit Ihnen, seinem Mandanten / seiner Mandantin, ob und wie weit man einen Strafbefehl akzeptiert oder ob Einspruch eingelegt werden kann und sollte. Denn ein Einspruch verlängert die Angelegenheit, die mit Akzeptieren des Strafbefehls als „geringeres Übel“ beendet wäre, die Kosten würden geringer ausfallen und auch öffentliches Aufsehen könnte so weitestgehend verhindert werden. Der Einspruch hingegen führt zu einem Hauptverfahren mit Hauptverhandlung. Bis es zu einem neuen Hauptverhandlungstermin kommt vergehen in der Regel wieder Wochen bis Monate. Außerdem ist eine Hauptverhandlung für die meisten Menschen nicht angenehm und es sollte sehr gut abgewogen werden, ob man sich dieser Stresssituation aussetzen möchte. Es wäre sogar denkbar, dass dem Angeklagten ein Nachteil entsteht und das Strafurteil nach der Hauptverhandlung höher ausfällt, weil das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt. Holen Sie sich gleich hier Beratungshilfe von einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe. anwaltssuche.de
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