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Anwalt für Kaufrecht in Ingolstadt auf Anwaltssuche finden

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Infos über Anwälte für Kaufrecht in Ingolstadt
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Kaufrecht kurzgefasst

Prinzipiell können Kaufverträge formlos geschlossen werden. Auch wenn er keiner besonderen Form bedarf, so sind doch einige Dinge gesetzlich geregelt. Zusammen mit weiteren allgemeinen vertragsrechtlichen Bestimmungen regelt das Kaufrecht, welche Rechte und Pflichten Käufer und Verkäufer haben. Kaufen kann man bewegliche Sachen (von der Briefmarke bis zum Automobil) oder Forderungen (Vollstreckungstitel, Schulden, Rechnungen). Der Kauf eines Hauses bzw. einer Immobilie hat erweiterte besondere Vorgaben.

Rechte und Pflichten genauer betrachtet

Mit dem Kaufvertrag entstehen also, wie oben bereits erwähnt, für Verkäufer und Käufer Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Die Ware muß in einwandfreiem Zustand übergeben werden. Bezahlt der Käufer die Ware, so hat er seine Seite der Pflicht erfüllt und der Kaufvertrag ist erfüllt. Für Geschäftsabschlüsse gelten in manchen Bereichen strengere Regeln als bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. So kann bei einem reinen Privatkauf die Gewährleistungspflicht an der Ware gestrichen werden. Ein Händler kann diese Gewährleistung bestenfalls auf minimal ein Jahr verkürzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Rechte bei Mängeln

Das BGB beschreibt im § 434 wann ein Sachmangel vorliegt. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Reparatur oder eine Nachbesserung verlangen, auch ein Umtausch wäre eine Möglichkeit. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Der Verkäufer hat auch Rechte auf die er sich berufen kann. Die Beseitigung des Mangels bzw. die Nachbesserung muss dem Hersteller folglich ermöglicht werden. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. In diesem Fall kann er auf Vertragserfüllung bestehen. Für dieses Recht gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Haustürgeschäften oder dem Kauf über Internet. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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