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Einen Anwalt für Kaufrecht in Landstuhl auf Anwaltssuche finden

Rechtsanwältin Antje Martens Kaiserslautern
Rechtsanwältin Antje Martens
Anwaltskanzlei Antje Martens
Rechtsanwältin · Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Almenweg 19, 67657 Kaiserslautern
0631 - 36139620
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Antje Martens, Ihre Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Kaiserslautern. Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwaltssuche.de! Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick in meine Arbeit als Rechtsanwältin sowie ein kurzes Portrait meiner Kanzlei in Kaiserlautern. Gerne stelle ich Ihnen meine Tätigkeitsschwerpunkte und Dienstleistungen vor! In meiner Kanzlei stehe ich Ihnen als Spezialistin in der Beratung und Vertretung für die wichtigsten Rechtsgebiete zur Verfügung. Das sind: In erster Linie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, in dem ich den Titel einer Fachanwältin führe. Meine Expertise erstreckt sich aber auch auf zahlreiche weitere Rechtsgebiete, zum Beispiel das Familienrecht, das Arbeitsrecht, das Strafrecht, das Verkehrsrecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht und weitere. In allen biete ich meinen Mandanten umfassende Beratung, liefere Entscheidungshilfen und Beistand und vertrete Ihre Interessen entschieden vor Gericht. Meine Mandanten, meine Arbeit. In meiner Arbeit lege ich hohen Wert auf eine faire, offene Beratung. Wenn Sie mit einem rechtlichen Problem zu mir ...mehr
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Infos zu Anwälte Kaufrecht in Landstuhl
Händeschütteln nach Einkauf Kraftfahrzeug
Händeschütteln nach Einkauf Kraftfahrzeug ©freepik - mko

Kaufrecht kurzgefasst

Ein Kaufvertrag muss keiner äußeren Form entsprechen. Trotzdem gibt es im BGB §§ die eingehalten werden müssen. Das Kaufrecht gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Rechten und Pflichten vor, an deren Einhaltung sich Verkäufer und Käufer zu halten haben. Gegenstand eines Kaufvertrages können sowohl bewegliche Güter als auch Forderungen oder ähnliches sein. Manchmal werden ergänzende gesetzliche Regelungen notwendig, wie beim Immobilienkauf zum Beispiel.

Der Kaufvertrag – Pflichten und Rechte

Schließen Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag, entstehen beiden damit gegenseitige Rechte und Pflichten. Der Verkäufer muss die Ware und das Eigentum daran übergeben. Nur wenn die Ware in tadellosem Zustand übergeben wird ist dieser Pflicht genüge getan. Abgeschlossen ist der Kaufvertrag mit Erfüllung der Pflicht des Käufers, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Bei einem Kauf zwischen Privatleuten sieht das Kaufrecht andere Regelungen vor als bei einem Kauf zwischen Unternehmer und Verbraucher. Bei einem Privatkauf ist es zulässig, eine Gewährleistung für den gekauften Gegenstand im Kaufvertrag auszuschließen. Wird ein gebrauchter Gegenstand bei einem Händler erworben, kann dieser die Gewährleistung auf maximal ein Jahr verkürzen. Der Kauf eines neuen Produktes hat jedoch immer eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren.

Wenn die Ware Mängel aufweist

Um einen Mangel handelt es sich, wenn die gekaufte Ware eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft nicht hat, oder die vereinbarte Funktion eingeschränkt ist. Nach BGB § 437 stehen dem Käufer folgende Möglichkeiten offen: Er kann die Nacherfüllung durch den Verkäufer (Nachbesserung, Reparatur, Umtausch) einfordern. Oder er tritt vom Kaufvertrag zurück. Auch eine Preisminderung wäre eine Option. Als Verkäufer ist man geschützt durch eigene Rechte. Er darf in der Regel "nachbessern", also eventuelle Mängel beseitigen, die der verkaufte Gegenstand aufweist. Wenn seine Ware keinerlei Mängel aufweist, muss der Verkäufer die Ware nicht zurücknehmen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht auf Erfüllung des Vertrages zu pochen. Haustür- und Internetkäufe bilden hier aber eine Ausnahme. Vertrauen Sie sich einem Anwalt für Kaufrecht an und setzen Sie mit seiner Hilfe Ihre Rechte durch.

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